Posts Tagged ‘Verbraucherschutz’

Verhaltenskodex für Influencer – made in France

10. Januar 2023

Die Franzosen diskutieren derzeit einen Verhaltenskodex für Influencer. Bis Ende Januar sind sie aufgerufen, über Verhaltensregeln und Verbraucherschutz zu diskutieren. Die Ideen und Vorschläge werden über eine zentrale Website gesammelt, ausgewertet und dann in eine Gesetzgebung einfließen. Der französische Wirtschaftsminister Bruno Le Maire hat dazu via Twitter aufgerufen.

Finde ich eine prima Idee. Schon vor Jahren hatte ich in München den Bloggerclub mitgegründet und dort hatten wir unter Federführung meines geschätzten Kollegen Franz Neumeier einen Verhaltenskodex für Blogger, den so genannten Bloggerkodex entwickelt. Jedes Mitglied des Bloggerclubs stimmt ausdrücklich den Regeln dieses Bloggerkodexes zu und darf das Logo auf seinem Blog tragen (schaut bei mir mal auf die Startseite). Leider löst sich der Bloggerclub zur Jahresmitte wieder auf, weil wie bei vielen Vereinen keiner sich engagieren will.

Ich kann dem französischen Minister nur zustimmen, wenn er über die Influencer schreibt: „Sie spielen also eine Rolle in unserem täglichen Leben. Das gibt ihnen eine besondere Verantwortung.“ In meinem Influencer Seminaren stelle ich die Macht von großen und kleinen (nano) Influencer vor und viele Teilnehmer sind sich dieser enormen Macht in den jeweiligen Nischen gar nicht bewusst. Klassisches Marketing verliert auf breiter Front und Influencer-Marketing gewinnt an Boden. Auch ich bin ein kleiner Nano-Influencer in meinem Umfeld und trage hier eine Verantwortung, was ich wie blogge.

Gerne bringe ich mich in Deutschland über die gesellschaftliche Diskussion über Influencer ein. Wir waren damals als Bloggerclub sogar ins Bundeskanzleramt eingeladen und haben mit der damaligen Digitalministerin Dorothee Bär diskutiert. Heute nach der Wahl liegt das Digitalressort bei der FDP und mal sehen, wann hier ein neuer Anlauf getätigt wird. Zeit wird es.

Seminare rund um Videogames

2. Juli 2018

Videospiele - hier ein VR-Spiel - sind Teil meiner Freizeitbeschäftigung.

Videospiele – hier ein VR-Spiel – sind Teil meiner Freizeitbeschäftigung.

Heute mal etwas in eigener Sache: Ich möchte euch auf zwei interessante Gaming-Veranstaltungen hinweisen, an denen ich beteiligt bin. Die eine ist in München, die andere ist in Köln/Bonn im Rahmen der GamesCom.

Videospiele als kulturelle Errungenschaft
Am Dienstag, 10. Juli, werde ich im Auftrag der Hanns Seidel Stiftung eine Veranstaltung zum Thema „Umgang mit Videospielen“ durchführen. Von 9 bis 16 Uhr spreche ich zusammen mit einem Kollegen über die Versoftung von Filmen. Meine These: Der Film wird als Leitmedium von Gaming abgelöst. Ich zeige einige gute und sehr viele schlechte Beispiele von Film zu Games und dann Games zum Film und wir reden über die neuen Entwicklungen wie VR. Die Veranstaltung findet im Rahmen des Verbraucherschutzes statt. Am Nachmittag haben wir spannende Diskussionen.
Sehr freue ich mich über den Beitrag von Nina van Aken, einer jungen Psychologin und psychologische Psychotherapeutin in Ausbildung und Gamerin. Sie spricht zu: Virtual Reality Exposure Therapy bei Angststörungen und die Ursachen von Videospielabhängigkeit.
Ich bin der Meinung, dass Videogames auch Kulturgüter sind – freilich nicht jedes Spiel ist Kultur, so wie nicht jedes Musikstück oder jeder Film ein Kulturgut sind. Ich diskutierte mit Stefan Fränkl vom Verein VideoSpielKultur VSK aus München. Dieser Verein führt regelmäßig Spieleabende im Werk1 in München durch und zeigt immer wieder Retrogames (hier schlägt mein Herz natürlich höher). Das genaue Programm und die Anmeldung gibt es hier unter HSS_game.

Im August findet die GamesCom in Köln statt. Und ich organisiere im Auftrag vom Johannes-Albers-Bildungsforum gGmbH ein dreitägiges Bloggerseminar zum Thema Games mit Besuch auf der GamesCom. Ich will mit Jugendlichen das Thema Games aus unterschiedlichen Sichtweisen diskutieren und darüber bloggen. Natürlich besuchen wir auch die GamesCom zum Recherchieren. Für Übernachtung, Verpflegung und Eintritt auf die GamesCom ist gesorgt und wer weiß, wie die Hotelpreise zu dieser Zeit aussehen, der sollte diese Chance wahrnehmen. Das genaue Programm gibt es hier unter Gamescom.

Bitte anmelden und an interessierte Gamer weitergeben. 

Notfallnummer – Sperren des Kontos und der Kreditkarten

9. Dezember 2016

Nach einem Seminarauftrag in Weiden musste ich am örtlichen Bahnhof einige Zeit verbringen, um auf meinen Zug zu warten. Als ich mit dem örtlichen Zeitschriftenladen und der Backstube durch war, beschäftigte ich mich mit einem Hinweisständer der Bundespolizei.

Hinweis der Bundespolizei in Weiden.

Hinweis der Bundespolizei in Weiden.

Mitten in der Bahnhofshalle waren Infotafeln aufgestellt. Es erinnerte mich vom Design an Plakate an der Grundschule. Und das verstehe ich nicht: Die Bundespolizei macht einen verdammt guten Job und die dargebrachten Inhalte sind wertvoll. Die Präsentation ist durchschnittlich, was ich vor allem auf das fehlende Geld für unsere Polizei zurückführe. Stattet endlich die Polizei mit entsprechenden Finanzen aus! Über die Präsentation der Information lässt sich sicher streiten, aber sinnvoll sind die Hinweise zur Prävention allemal. Es drehte sich vorrangig um Taschendiebstahl und Zahlungskartenbetrug. Hier leistet die Bundespolizei aktiven und wertvollen Verbraucherschutz für die Öffentlichkeit.


Nun darf nicht panisch reagiert werden. Nicht an jedem Geldautomaten droht Skimming, doch Holzauge sei wachsam. Dazu braucht es Aufklärung und Information. Skimming bedeutet Abschöpfung oder Absahnen und steht für eine Methode, illegal Magnetstreifendaten und PIN von Kredit- und Debitkarten auszuspähen. Hier ist laut Bundespolizei bundesweit ein Anstieg zu verzeichnen. So unprofessionell die Präsentation in Weiden war, so professionell tritt die Polizei im Netz auf. Die Website der Polizei-Beratung finde ich empfehlenswert und weise in meinen Vorträgen zur Medienkompetenz auch immer darauf hin.

Nummer zum Sperren von Konten

Wer sein Konto sperren muss, der wählt den Sperr-Notruf 116 116. Gleich einen Kontakt im Smartphone anlegen, falls doch mal der Fall der Fälle eintritt. Zudem gibt es folgende Nummern:
Debitkarte (früher ec-Karte): +49-1805-021 021
Mastercard (nur Deutschland): 0800-819 1040
international (R-Gespräch): +1-636 7227 111
aus den USA: +1 800-6 278 372
Visa-Card (nur Deutschland): 0800-811 8440
international (R-Gespräch): +1303-9 671 096
American Express: +49-69-97 97 2000
Diners Club: +49-69-90 01 50-135  und +49-69-90 01 50-136

Medienkompetenz: Verkauf von Bewegungsdaten durch Telefónica widersprechen

8. Dezember 2016

Die Big Data-Welle rollt langsam auf uns zu. In diesem Umfeld macht es mich nervös, dass Telefónica das Geschäft mit den Nutzerdaten in Angriff genommen hat und die anonymisierten an Interessierte verkaufen will. Der Verkauf wird von der Firma Telefónica Germany NEXT GmbH durchgeführt. Zu Telefónica gehören O2 und E-Plus. 2012 ist Telefónica mit dem Verkauf erstmals gescheitert und unternimmt jetzt einen neuen Anlauf. Thorsten Dirks, noch bis Ende März als Vorstandschef von Telefónica Deutschland die Aktion zu verantworten hat, wechselt dann als Chef dann zu Eurowings.

Widerspruch einlegen
Wer nicht will, dass seine Daten, ob anonymisiert oder personalisiert, verkauft werden, der sollte umgehend handeln und dem Vorhaben des Telefonanbieters widersprechen. Im Rahmen meiner Vorträge über Medienkompetenz weise ich darauf immer wieder hin. Ich persönlich empfehle jedem das Verkaufen der anonymisierten Standort- und Nutzungsdaten zu untersagen. Aus den Nutzungsdaten von Mobilfunkkunden lassen sich Bewegungsprofile erstellen. Verbraucherschützer warnen:
Bewegungsprofile können beispielsweise Aufschluss darüber liefern, wie Kundenströme durch ein Einkaufszentrum verlaufen. Sie können allerdings auch viel über Lebensgewohnheiten, Eigenarten, Kontakte und politische Einstellungen aussagen. Also meine Empfehlung ist, der Datensammlung zu widersprechen.

Wie geht der Widerspruch?
Telefónica hat eine Widerspruchsseite im Netz eingerichtet. Unter Selbst entscheiden kann der Kunde dem Vorhaben widersprechen. Dieser Service steht für Kunden aller Marken in den Netzen von O2 und E-Plus bereit. Also jetzt handeln.

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Und ewig lockt das Geld. Der Telefonanbieter versucht über den kostenlosen Dienst o2 More Local die Daten zu vermarkten. Der Telefinkunde bekommt dafür Vorteilsangebote von Partnermarken in der Nähe per SMS aufs Handy. O2 sagt zudem: „Datenschutz hat höchste Priorität – kein Transfer der Kundendaten an Partner.“ Allerdings: Infos über Geschlecht und Standort müssen übermittelt werden. Mein Tipp: Ich würde vorsichtig sein, trotz aller Bekenntnisse. Aber der Gier auf Schnäppchen ist wohl bei einigen stärker, oder?

Was sagt Edward Snowden zum US-Wahl?

10. November 2016

Edward Snowden wird heute um 22.30 Uhr über StartPage die US-Wahl kommentieren.

Edward Snowden wird heute um 22.30 Uhr über StartPage die US-Wahl kommentieren.

Ja, ich war auch überrascht über den Wahlausgang in den USA. Ich hatte mit einem knappen Vorsprung von Hillary Clinton gerechnet und schaute am Morgen des 9. November 2016 ab 4 Uhr durchgehend C-Span im Internet an. Mir blieb die Spucke weg.
K2 hatte im September gemeint, ob wir als Familie gemeinsam in die USA reisen würden und ich sagte damals etwas leichtsinnig: „Wenn Donald Trump gewinnt, dann fliegen wir bis 20. Januar 2017 gemeinsam nach New York und dann acht Jahre nicht mehr.“ Ich lachte damals über den Wunsch von K2 und nun halte ich Tickets für einen New York-Aufenthalt in der Hand. So kann es gehen.
Jetzt heißt es abwarten, wie sich der Neue im Weißen Haus macht. Ich verfolgte am 9. November die Massenmedien und kann es noch immer nicht fassen. Ich bin glücklich und dankbar in einem Land wie der Bundesrepublik zu leben und werde mich für Demokratie in Deutschland einsetzen. Versprochen.

Edward Snowden nimmt live Stellung
Nun kommt die Zeit für Brennpunkte und Expertengespräche und viel Blabla. Mich interessiert eine Meinung besonders. Mich interessiert die Meinung von Edward Snowden.
Wie gestaltet sich die Zukunft der Privatsphäre unter dem neu gewählten US-Präsidenten Donald Trump? Und wir haben die Chance es zu erfahren. Edward Snowden wird am heutigen Donnerstag 10. November Fragen wie dieser in einem StartPage.com-Livestream zum Ergebnis der US-Wahl beantworten. Der kostenlose Livestream finden wir auf https://www.startpage.com/snowden ab ca. 22:30 MEZ. Der Feed wird vom Pathé Tuschinski in Amsterdam ausgestrahlt, wo Snowden per Satellitenübertragung aus Moskau zugeschaltet wird.
“Niemand könnte die um die jüngsten weltweiten Entwicklungen wie die US-Wahl besser kommentieren als Edward Snowden, wenn es um deren Einfluss auf die Privatsphäre der Verbraucher geht”, so StartPage-CEO Robert Beens. Snowden musste 2013 aus den USA fliehen, um einer Verhaftung zu entgehen und lebt derzeit in Russland im Asyl. Snowdens Enthüllungen der verdeckten staatlichen Überwachung brachte die Bedeutung der Privatsphäre in den Vordergrund, ihn selbst jedoch in große Gefahr.

Aussagen zum Verbraucherschutz 
Ob Snowden ein Held oder ein Verbrecher ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich halte seine Meinung für wichtig, schließlich halte ich sehr viele Seminare zum Thema Verbraucherschutz.
Die Freedom of the Press Foundation und Edward Snowdens Anwalt Ben Wizner vom ALCU Speech, Privacy and Technology Project haben maßgeblich dazu beigetragen, dass dieses heutige Ereignis möglich wird, so Beens. Er dankte auch Amnesty International und pardonsnowden.org für die Petition, die US-Präsident Barack Obama um darum bittet, Snowden vor seinem Ausscheiden aus dem Amt im Jänner 2017 zu begnadigen. Ich bin sehr gespannt, ob Obama der Bitte nachkommt.

Aufkleber für Snowden gab es haufenweise.

Aufkleber für Snowden gab es haufenweise.

In meinem Seminaren weise ich immer wieder auf die Bedeutung von alternativen Suchmaschinen hin. In erster Linie sind dies DuckDuckGo.com, Ixquick.eu und StartPage.com. Die niederländische Suchmaschine StartPage.com bietet ihren Usern Datenschutz und Privatsphäre. Es werden keine IP-Adressen gespeichert, keine personenbezogenen Daten erhoben oder an Dritte weitergegeben und keine Tracking-Cookies gesetzt. Edward Snowdens Enthüllungen im Jahr 2013 schufen große Aufmerksamkeit in Bezug auf Privatsphäre, sodass die Menschen nach Alternativen zu Google, Yahoo und Bing suchten. Dies führte auch zu einem exponentiellen Wachstum bei der Suchmaschine StartPage.com, die jetzt rund zwei Milliarden Suchanfragen pro Jahr verzeichnet.
StartPage.com gab kürzlich bekannt, dass seit November keine Yahoo-Suchergebnisse über die Metasuchmaschine Ixquick.eu ausgegeben werden. CEO Robert Beens, dessen Unternehmen sich als erstes von Yahoo distanziert, geht davon aus, dass noch andere folgen werden.
„Wir sind nicht die einzigen, die Yahoos mangelnde Offenheit über grobe Privatsphäre-Verletzungen stört“, so Beens in Bezug auf die aktuellen Ereignisse. „Auch, wenn Ixquick.eu aufgrund unseres strengen Datenschutzes und unseres Sitzes außerhalb der US-Gerichtsbarkeit von den Yahoo-Verwicklungen mit der US-Regierung nicht direkt betroffen ist, fühlt sich das Unternehmen mit dieser Partnerschaft nicht mehr wohl.“
Gegen Ende August, hat Yahoo zum ersten Mal eine Privatsphäre-Verletzung zugegeben, bei der E-Mail-Adressen, Passwörter und Geburtsdaten von mehr als 50 Mio. Usern gestohlen wurden. Anfang Oktober wurde Yahoo mit dem Vorwurf konfrontiert, der US-Regierung beim Ausspionieren von E-Mails der User geholfen zu haben – unabhängig davon, ob sie eines Vergehens verdächtig waren oder nicht.

Big Data – die Welle wird noch kommen

24. Oktober 2016

Seit einigen Jahren halte ich Vorträge zum Thema Big Data. Die Möglichkeit, alles mit allem zu kombinieren, finde ich faszinierend. Als positiver Mensch war für mich bisher immer das Glas halb voll statt halb leer. In meinem Seminaren stoße ich aber immer wieder Teilnehmer vor dem Kopf, die sie sich vor Big Data schützen wollen. Sie wollen nicht mitmachen. Da muss ich diese Teilnehmer restlos enttäuschen. Mein Credo: Sie haben nicht mehr die Entscheidung, ob Sie mitmachen oder nicht. Sie haben nur noch die Wahl, wie viel Sie mitmachen. Der Zug, ob Ja oder Nein, dieser Zug ist schon lange abgefahren.
Ich propagiere in meinem Seminaren die Datensparsamkeit. Nicht jede digitale Sau, die durchs digitale Dorf getrieben wird, macht das Lebens lebenswerter.
Aber auch mich holt die Realität ein. Die Seuche und Datenkrake WhatsApp ist allgegenwärtig. Die gleichen Leute, die nach Schutz ihrer Daten rufen, nutzen WhatsApp, weil man ja umsonst chatten kann. Gleichzeitig überspielen wir unsere Adressbücher zu Herrn Zuckerberg, der sich ins Fäustchen lacht. Der Typ hat 18 Miliarden US-Dollar dafür gezahlt, der will damit Geld machen. Wer WhatsApp nutzt, hat sich in Sachen Datenschutz disqualifiziert und hält bitte einfach mal den Mund. Ok, das war jetzt hart, aber es ist leider so.
Die Gier ist etwas Gutes, so sagte es Gordon Geko in Wallstreet. Und die Gier, etwas zu sparen, ist weit verbreitet. Geiz ist geil hat diese Gesellschaft durchsetzt. Haben eure Eltern euch nicht beigebracht, dass es nichts umsonst gibt? Wir bezahlen für alles. Nicht immer mit Geld, heute mehr und mehr mit Daten. Die Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts und ich ziehe vor Zuckerberg, Page und Brin meinen Hut.
Vor kurzem erreichte mich eine neue Umfrage. Deutschland bleibt ein Land der (Schnäppchen)-Jäger und (Treueherzen)-Sammler. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Cashback-Portals Shoop.de. So nutzen bereits 90 Prozent aller Deutschen immer bzw. gelegentlich Bonusprogramme beim Online- und Offlineshopping. Ganz vorne unter den beliebtesten Treueprogrammen liegt dabei Payback, das von rund 71 Prozent der Befragten bei jedem Einkauf bzw. gelegentlich genutzt wird. Bei jedem Besuch in meinem örtlichen Rewe die Frage: „Haben Sie eine Payback-Karte?“ Auf Platz zwei folgt dann die Deutschlandcard, die bei immerhin knapp 42 Prozent der Verbraucher zum Einsatz kommt.

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Weitere beliebte Bonus- und Rabattaktionen der Deutschen sind die Ikea Family Card (28 Prozent), kostenlose Kundenkarten (29 Prozent) sowie Treuepunkte-Aktionen (23 Prozent) und Treueprogramme (26 Prozent) verschiedener Einkaufs- und Handelsketten wie Kaisers, Kaufland, Rossmann und Co. Weniger genutzt werden hingegen kostenpflichtige Kundenkarten (13 Prozent) und Shoppingclubs (11 Prozent). Auch das Prinzip Cashback ist bislang bei Verbrauchern noch wenig bekannt. Hier geben lediglich 14 Prozent der Befragten an, dieses immer oder gelegentlich zu nutzen.
Der Fall Target in den USA müsste eigentlich ins jedes Schulbuch gehören. Die Drogeriekette hatte die Schwangerschaft einer minderjährigen Kundin via Datenanalyse herausgefunden und der jungen Frau Werbung für Babyartikel geschickt. Big Data macht es möglich. Und was machen wir mit den Treueprogrammen? Wir geben fleißig unsere Einkaufsdaten ab zur Profilerstellung, nur um ein paar Cent zu sparen.

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Interessant: Gefragt nach der generellen Nutzung von Bonus- und Rabattaktionen, fällt auf, dass speziell Einkommensstarke großen Gefallen an Treueprogrammen finden und sich als wahre Sparfüchse erweisen – ich würde sie eher als Datenschleudern bezeichnen. So nutzen knapp 94 Prozent der Befragten mit einem monatlichen Haushaltseinkommen von mehr als 3.000 Euro meistens oder gelegentlich Bonusprogramme. Verbraucher mit einem Einkommen von 1.500 bis 3.000 Euro pro Monat greifen ebenfalls zu rund 92 Prozent auf eines der vielen Vorteilsangebote zurück. In der unteren Einkommensgruppe bis 1.500 Euro sind dagegen nur noch vier von fünf Befragten (83 Prozent) an Rabatten oder Boni interessiert. Kaum Unterschiede bei der Nutzung von Treueprogrammen sind hingegen zwischen den verschiedenen Geschlechtern festzustellen. Hier greifen knapp 91 Prozent der Frauen und mehr als 89 Prozent der Männer beim Einkauf meistens oder manchmal zu einem Rabattprogramm. Lediglich die Ikea Family Card (31 Prozent Frauen, 24 Prozent Männer) und die kostenlosen Kundenkarten (33 Prozent Frauen, 24 Prozent Männer) werden deutlich häufiger von Frauen als von Männern genutzt.

Viele Kunden bevorzugen Geld-zurück statt Sachprämien
Fragt man nach den konkreten Gründen für die Nutzung von Bonusprogrammen, geben knapp 82 Prozent der Befragten an, sich darüber zu freuen, bei jedem Einkauf Sofortrabatte zu bekommen. Vier von fünf Verbrauchern (79 Prozent) schätzen es außerdem, wenn sie sich bei einer Rabatt- oder Treueaktion Geld direkt auf das eigene Konto überweisen lassen können. Dass Cashback klare Vorteile im Vergleich zu anderen Programmen hat, wurde bereits von der Stiftung Warentest bestätigt (Finanztest Ausgabe 01/2016). Das Geld-zurück-Prinzip ist für Verbraucher deutlich lohnenswerter und sie müssen auch weniger persönliche Daten angeben als bei anderen Treueprogrammen. Email-Adresse und Passwort für die einmalige Registrierung reichen und schon kann man bequem in einem der vielen Partnershops einkaufen gehen, so die Erklärung von Shoop.de.
Im Gegensatz zu Programmen werden bei Cashbackportalen wie Shoop (www.shoop.de), keine Treueherzen geklebt und auch keine Punkte gesammelt. Der Kunde erhält bei jedem Einkauf einen festgelegten Prozentsatz des Nettowarenwerts in klaren Raten bzw. konkreten Eurobeträgen zurück. Cashback bietet somit transparente Vorteile und der Verbraucher weiß immer genau, wie viel er für seinen jeweiligen Einkauf zurückbekommt. Das hat auch schon über 500.000 Nutzer von Shoop.de überzeugt, so die Pressemitteilung.
Und ich werde nicht müde in meinem Seminaren das Thema Big Data zu thematisieren. Ich halte den Verbraucherschutz in unserem Lande für wichtig.

Apple Watch als Spionage-Tool meiner biometrischen Daten?

30. April 2015

In wenigen Tagen werde ich, wenn Apple will, meine Apple Watch am Arm tragen. Ich freue mich schon auf meine Apple Watch. Apple steigt damit in ein komplett neues Geschäftsfeld ein und ich als User muss mir mehrGedanken über meine biometrischen Daten machen. Meinen Fingerabdruck hat Apple bereits durch TouchID auf dem iPhone. Jetzt kommen meine Gesundheitsdaten dazu.

Die Apple Watch - ich bin so so gespannt.

Die Apple Watch – ich bin so so gespannt.

In meinem Seminaren über Medienkompetenz erkläre ich immer: Die größte Lüge im Internet ist der Satz: „Ja, ich habe die AGB gelesen.“ Kaum jemand schaut sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher an – ich auch nur manchmal. Aber gerade im Hinblick auf meine biometrischen Gesundheitsdaten sollten wir User es besser tun. Ich erinnere mich noch an eine Android-Taschenlampen-App, die 2013 das komplette Adressbuch und die Standortdaten ausgelesen und nach Hause geschickt hat. Dieses System ist bei Fitness-Armbändern – und dazu gehört die Apple Watch – auch kritisch.
Die Verbraucherschützer mahnten zur Vorsicht bei der Apple Watch. Die Uhr kann die Herzfrequenz messen und Schritte zählen. Die eingebauten Sensoren können Körperfunktionen ausforschen. „Verbraucher haben keine Wahl, auf die Sensoren zu verzichten. Sie sind in jeder Version der Uhr enthalten“, kritisiert Christian Gollner, Datenschutzexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In Verbindung mit dem iPhone erlaubt die Apple Watch technisch eine umfassende Kontrolle der körperlichen Aktivitäten. Spezielle Apps können mit den gesammelten Daten zum Beispiel nicht nur vage den Kalorienverbrauch errechnen, sondern auch eine gesunde oder ungesunde Lebensweise versuchen zu ermitteln. Das Gleiche gilt für die Fitness-Armbänder anderer Hersteller.
Das ist richtig und ich möchte dieses System für meine persönliche Fitness einsetzen. Solche gesundheitsbezogenen Überwachungsfunktionen können nützlich sein, um einen genauen Einblick in die eigene Kondition zu erhalten. Also werde ich die Apple Watch mit der Health-App koppeln. Aber, wie immer, hat die Medaille zwei Seiten. Was passiert denn, wenn Versicherungen an diese biometrischen Daten herankommen und unterschiedliche Versicherungstarife vorschlagen. Das wäre das Ende der Solidargemeinschaften im Versicherungswesen. „Werden die höchst sensiblen Daten personenbezogen weitergegeben und ausgewertet, können sie Schaden anrichten“, erklärt Gollner. „Unternehmen könnten ihre Werbung, Angebote und Preise anhand des Gesundheitsprofils zum Nachteil der Verbraucher anpassen oder ihnen wegen des Gesundheitszustands bestimmte Leistungen verweigern.“
Die Verbraucherschützer raten: Der beste Datenschutz besteht, wenn Daten gar nicht erst erhoben werden können. Das wäre für mich gegen den technischen Fortschritt. Ich muss die Health-App ja nicht nutzen. Und denn leisten die Verbraucherschützer hier eine wertvolle Arbeit.


Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz setzt sich bei der Reform des EU-Datenschutzrechts für eine Umsetzung der Prinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ ein. Danach müssen Geräte und Dienste von Grund auf so gestaltet oder zumindest voreingestellt sein, dass sie nur die Daten erheben, die für die Nutzung tatsächlich erforderlich sind. Das war bei der Taschenlampen-App nicht der Fall.
Für meinen Teil werde ich die Uhr einsetzen, aber die Branche genau verfolgen, welche App, was tun. Durch die Diktatur von Apple in eigenen App-Store habe ich zumindest den Glauben daran, dass nicht jede App den Weg in den Store findet. Das sieht in der Android-Welt anders aus.

Weiterverkauf von eBooks verboten

21. April 2015

Das Hanseatische Oberlandesgericht verbietet den Weiterverkauf von eBooks (Az.: 10 U 5/11).

Das Hanseatische Oberlandesgericht verbietet den Weiterverkauf von eBooks (Az.: 10 U 5/11).

Trotz meiner Begeisterung für digitale Medien kommt das Thema digitales Buch in Deutschland nicht richtig voran. Getreu dem Motto von Nicholas Negroponte „Don’t move Atoms, move Bytes“ aus seinem Buch Total digital müsste der Markt für digitale Bücher anziehen. Tut er auch, aber nicht bei uns. Jetzt wieder ein Rückschlag: Das Hanseatische Oberlandesgericht verbietet den Weiterverkauf von eBooks (Az.: 10 U 5/11). Mit einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 24. März 2015 wurde zum dritten Mal eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband rechtskräftig abgewiesen. Damit ist es jetzt klar: eBooks dürfen in Deutschland nicht weiterverkauft werden.
Die Konsequenz wird sein, dass eBooks sich schwerer verkaufen lassen. Gedruckte Bücher kann ich am Flohmarkt, bei eBay, bei Amazon Marketplace oder sonst wo weiterverkaufen, wenn ich sie gelesen habe, den Platz brauche oder aus welchem Grund auch immer. Dann kann ich aus dem gedruckten Buch noch ein paar Euro machen. Beim eBook geht das nicht. Ich kann das Buch löschen und das war es dann auch. In den AGB der Verlage wird der Weiterverkauf von eBooks ausgeschlossen.
Diese und andere Fragen werde ich auf meinem nächsten Seminar diskutieren. Am nächsten Wochenende habe ich wieder ein Seminar zum Thema digitale Bücher. Wer teilnehmen will, bitte Mail an mich.
Als Fan der Verbraucherzentrale hatte ich gehofft, dass sich die Verbraucherschützer gegen die Buchverlage durchsetzen würden. Dies hat nicht geklappt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband sah in dem Ausschluss des Weiterverkaufs eine Einschränkung des Verbrauchers. Zu recht, wie ich der Meinung bin. Die Verbraucherschützer hatten jeweils gegen Online-Buchhändler geklagt, die per AGB den Weiterverkauf von eBook- bzw. Hörbuch-Downloads ausschlossen. In allen drei Fällen schlossen sich die Gerichte der Position der Buchhändler an.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels dagegen jubelt. Sie werten das Urteil als Bestätigung ihrer Lobbypolitik. „Die Hamburger Entscheidung ist ein Erfolg für die gesamte Buchbranche. Zum wiederholten Mal haben sich die Richter der Position der Rechteinhaber und Anbieter von digitalen Büchern angeschlossen, dieses Mal mit besonderer Deutlichkeit. Das ist ein wichtiges Zeichen. Digitale Bücher können praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt für eBooks und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt‘ gäbe. Für Verlage und Händler wäre es unmöglich, weiter gemeinsam an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten Darunter würden letztlich vor allem die Verbraucher leiden“, sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Noch unklar ist die Entwicklung auf europäischer Ebene. Ein niederländisches Gericht hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor wenigen Tagen einen Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt, in dem es auch um die Vereinbarkeit von Verkäufen „gebrauchter“ eBooks mit europäischem Urheberrecht geht.
Jetzt mobilieren Verlage und ihr Verband ihre Lobbyisten. Beim Börsenverein heißt es: „Die Entscheidung des EuGH ist von großer Bedeutung, da sie unmittelbar auf die Rechtslage in Deutschland durchschlägt. Wir erwarten von der deutschen Bundesregierung, dass sie sich an dem EuGH-Verfahren beteiligt und klar Stellung zugunsten der Urheber von eBooks bezieht. Es wäre ein Schlag für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft, wenn es gesetzlich erlaubt würde, digitale Inhalte weiterzuverkaufen.“
Ich bin gespannt, wie die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Sache sehen.

Aktuelle Zahlen: Einkaufen im Netz und die Konsequenzen

4. Juni 2014

Bei einem Verbraucherschutzseminar über Einkaufen im Netz konnte ich meine Teilnehmer mit den neuesten Zahlen konfrontieren. Es ist klar: Online-Shopping bricht immer neue Rekorde, aber Online-Shopping bedeutet nicht nur Einkaufen bei Amazon. Und ich stellte vier Entwicklungen des Online-Handels vor, die auf einer Studie der Post beruhen.

I like - Einkaufen im Netz.

I like – Einkaufen im Netz.

94 Prozent der Internetnutzer über 14 Jahre kaufen inzwischen auch im Web ein. Dies entspricht 51 Millionen Bundesbürgern, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM zeigt. Klarer Trend: Online Shopping mit dem Smartphone.

Mit Smartphones und Tablet Computern wird mittlerweile ortsunabhängig im Web eingekauft. Die wachsende Verfügbarkeit von schnellem Internet beschleunigt diesen Trend. Besonders der Anteil älterer Online-Shopper ist gestiegen. 88 Prozent der Internetnutzer ab 65 Jahren kaufen mittlerweile online ein, vor zwei Jahren waren es noch 79 Prozent.

Interneteinkäufe ersetzen für viele Verbraucher zunehmend das Shoppen im Geschäft. Zwei Drittel der Online-Shopper (66 Prozent) bestellen mindestens mehrmals im Monat Waren über das Internet,  8 Prozent sogar mehrmals pro Woche. Dabei kommen mobile Endgeräte vermehrt zum Einsatz. Gut jeder vierte Online-Shopper (27 Prozent) nutzt dafür ein Smartphone oder einen Tablet-Computer, ein Plus zwei Prozentpunkten gegenüber 2012.  Fast die Hälfte der mobilen Online-Shopper (47 Prozent) kauft am Arbeitsplatz mit Smartphone oder Tablet Computer ein. Das sind mehr als sechs Millionen Bundesbürger. Gut ein Viertel der mobilen Online-Shopper (26 Prozent) nutzt das mobile Gerät sogar, um vor Ort im Geschäft eine Online-Bestellung aufzugeben.

Ein wichtiger Faktor für Online-Händler sind Warenrücksendungen. Die BITKOM sagt: „Drei von vier Online-Shoppern (74 Prozent) haben schon einmal bestellte Waren zurückgeschickt. Viele von ihnen haben sich daran gewöhnt, nicht für den Rückversand zu bezahlen. In der Umfrage gab gut jeder dritte Online-Shopper (36 Prozent) gibt an, zumindest ab und an ohne Kaufabsicht im Internet zu bestellen. Vor allem Verbraucher zwischen 30 und 49 Jahren tun dies. Viele Nutzer sehen es als legitim an, auch ohne Kaufabsicht Waren zu bestellen. Online-Händler können anschließend Probleme haben, die Retouren zum Originalpreis zu verkaufen.“ Bei der Kaufabwicklung im Internet zahlen Online-Shopper in Deutschland am liebsten per Rechnung (63 Prozent). Ähnlich etabliert sind Online-Bezahldienstleister, 56 Prozent der Online-Shopper bezahlen darüber ihre Waren. Immer weniger Menschen treten beim Internetkauf in Vorleistung. Zahlten im Jahr 2012 noch 38 Prozent per Vorkasse, so macht dies jetzt nur noch rund ein Viertel (24 Prozent).

Zudem konnte ich vier Thesen der Deutschen Post vorstellen, wie sich der Handel im Netz verändern wird. Die Post hat die Ergebnisse der Studie ins Netz gestellt, die ich jedem Einzelhändler dringend ans Herz lege, Einkaufen im Netz gehört heute einfach dazu.

Die Thesen sind:

  • Der Online-Handel und der stationäre Handel verschmelzen. So kann sich der Kunde den Weg ins Geschäft sparen.
  • Der Kunde erhält die Ware noch am selben Tag – auch bei Internet-Bestellungen.
  • Händler sehen das Kaufverhalten der Konsumenten vorher – mithilfe künstlicher Intelligenz.
  • Persönliches Eigentum verliert an Bedeutung. Leasing- und Sharingmodelle sind der neue Trend.

 

Medienkompetenz: Google-Werbung mit dem eigenen Gesichtern verhindern

30. Oktober 2013

Beim Umgang mit Google sollte Medienkompetenz nicht zu kurz kommen. Ich merke in meinen Seminaren, dass Teilnehmer sich beim Umgang mit Google sicher fühlen, aber in der Praxis dann doch massive Schwierigkeiten haben. Nehmen wir beispielsweise das Thema soziale Empfehlungen. Empfehlungsmarketing ist das Zauberwort der Branche: Der User gibt im Netz Bewertungen ab und Google sammelt sie und bereitet sie auf. Zum Beispiel: „Matthias J. Lange findet die neue Bob Dylan-CD sehr gut und gab 5 Sterne.“ Dazu gibt es dann ein Bildchen von mir in der Werbung.

Ab 11. November kann Google eine Werbung im Netz mit dem Gesicht der User schalten, die ein Produkt empfehlen. Außer der User wird aktiv und schaltet diese Maßnahme aus und unterbindet die ganze Aktion. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die ganzen Daten bereits im Netz vorhanden sind und Google bereitet sie im Rahmen von Big Data nur neu auf. Es sind also keine neuen Informationen, die dort erscheinen – nur besser aufbereitet.

So könnte die Werbung von Google mit deinen Namen aussehen.

So könnte die Werbung von Google mit deinen Namen aussehen.

Wer nicht will, dass Google mit den Profilbildern aus dem Google+ Account und Namen seiner Nutzer Werbung macht, sollte aktiv werden. Immerhin gibt es weltweit 520 Millionen Google+-Mitglieder und Google bündelt mehr und mehr Dienste darunter. Was ist zu tun, um gegen das von Google bezeichnete Shared Endorsements vorzugehen?

Mein Tipp zum Vorgehen ist:

Auf der so genannten Endorsement-Seite mit Google+-Profil einloggen.

Achten, ob ein Haken neben folgendem dem Satz gesetzt ist oder nicht: „Basierend auf meinen Aktivitäten kann Google meinen Namen und mein Profilbild in sozialen Empfehlungen einblenden, die in Anzeigen erscheinen.“

Wenn ich nicht will, dass Google mein Profil für Werbung verwendet, dann darf kein Haken gesetzt sein.  Also kein Haken.  

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