
Ich stell es gleich von Anfang an klar: Ich bin für ein Böllerverbot zu Silvester dieses Jahr und sonst auch. Nachdem in den Niederlanden die Böllerei abgeblasen wurde, startet die Diskussion bei uns auch. Wie ich aus den Diensten herauslese, traut sich die große Politik an dieses sensible Thema wohl nicht heran. Entscheiden müssen es in Deutschland die Kommunen und ich hoffe auf eindeutige Stellungnahmen seitens der Kommunalpolitiker. Ich feiere Silvester innerhalb meiner Familie und brauche wirklich keine Knallerei dazu.
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Wendt, sagte der „Bild“-Zeitung, zum Feuerwerk gesellten sich rasch Alkohol, Personengruppen und Partystimmung – und das sei in Pandemie-Zeiten nicht angesagt. Der Herr hat recht.
Und hört mit der Heulerei auf nach dem Motto „Nix darf man mehr“ oder „alles wollen die uns verbieten.“ Das Virus kennt kein Silvester. Haltet Abstand, besauft euch nicht und verzichtet auf die Party zur Jahreswende.
Argumente gegen Böllern
Sachliche Argumente gegen die unnötige Silvesterballerei gibt es außer dem teuflischen Corona genug. Corona alleine wäre schon ein Grund, Böllern zum Jahresende abzusagen. Abstand halten auf freiwilliger Basis geht scheinbar nicht. Bei uns treffen sich Jugendlicher abends in der Dorftiefagarage zum Feiern – Masken und Abstand Fehlanzeige.
Aber es gibt auch weitere Gründe. Es gibt keine Verletzten durch irgendwelche Deppen, der mit ihren Feuerwerkskörpern herumdoktern und ihnen das Zeug um die Ohren fliegt. Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern werden benötigt und wenn kein Notfall eintritt, dann haben die Rettungskräfte auch mal Luft zum Durchatmen.
Unsere geliebten Haustiere danken es, wenn man auf die Ballerei verzichtet. Unser Wellensittich Dr. Watson muss dieses Jahr alleine feiern, nachdem seine Kollege Sinatra im August vom Stangerl gefallen ist. Watson wird die Silvesterknallerei wohl verkraften, erschrickt aber jedes Mal.

Interessant wird es mit unseren beiden neuen Katern Parsifal und Atari. Sie sind noch so jung und kennen diesen Lärm nicht. Schon wegen den beiden neuen Familienmitgliedern hoffe ich auf ein Böllerverbot.
Auch eine Konsequenz: Es gab keinen großen Raketenmüll am nächsten Tag. Leider gibt es bei uns in der Straße immer noch Nachbarn, die ihren Raketenmüll nie weggeräumt haben und alles den fleißigen Gemeindemitarbeitern vom Bauhof aufgedrückt haben. Wenn ich bei uns nach Silvester durch die Straßen gehe, treffe ich auf Müll im öffentlichen Raum. Zum Teil gibt es noch Blindgänger, zerschlagene Flaschen, ausgebrannte Feuerwerkskörper, China-Böller, Raketen.
Und da wäre noch der Alkohol. Durch Corona bleibt man zu Hause und es sind keine Besoffenen auf den Straßen, die herumpöbeln, provozieren oder randalierten. Nochmal der Appell: Bleibt zu Hause und macht es euch mit eurer Familie gemütlich. Ich sehe es bei uns im Dorf immer wieder, dass Menschen mit Alkohol nicht umgehen können. Und nein, ich will euch den Alkohol nicht verbieten.
Gerade in Deutschland wird viel über Feinstaub diskutiert und polemisiert. Nach Abbrennen des Feuerwerks legt sich auf deutsche Straßen und Plätze eine gefährliche Feinstaubglocke. Es gibt Menschen, die haben eine Lungenkrankheit, für die ist Silvester und die Tage danach eine Qual. Und nicht nur kranken Leuten ergeht es so. Es brennt in den Augen und in der Lunge – gesund kann das nicht sein. Also hört endlich auf mit dieser Umweltschweinerei.
Was der Alkohol aus Menschen macht.
Zum Schluss habe ich noch ein Urteil der Woche vom Amtsgericht München, das hier zum Thema hervorragend passt. Am 10.11.2020 verurteilte das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht München einen 35jährigen Mann aus München wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die gegen eine Zahlung von 1.500 Euro an eine gemeinnützige Straffälligenhilfe in Monatsraten von 50 Euro zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Am 01.01.2020 gegen 00:05 Uhr warf der Angeklagte in einem Hinterhof in München-Pasing, in dem sich insgesamt ca. 50 – 70 Personen aufhielten, Knallerbsen in Richtung einer Personengruppe aus drei Familien, davon fünf Kinder. Eine der Mütter forderte ihn auf, dies wegen der anwesenden Kinder zu unterlassen. Nun brach der Angeklagte den Holzleitstab einer Feuerwerksrakete ab, legte sie so beschädigt auf den Boden und zündete sie. Die Rakete flog durch die Personengruppe hindurch und explodierte in circa fünf Metern Entfernung. Verletzt wurde niemand. Nun ermahnte eine andere der Mütter den Angeklagten, der sie daraufhin mit „Hure“ beleidigte und eine zweite Feuerwerksrakete erneut auf die Personengruppe ausrichtete, die wieder in circa fünf Metern Entfernung explodierte. Anschließend nahm der Angeklagte eine weitere Rakete schräg in die Hand und zielte abermals in Richtung der Personengruppe. Diese flog nur knapp über den gebeugten Körper eines Vaters hinweg. Beim nachfolgenden Streit beleidigte der Angeklagte zwei der Mütter mit „Schlampe“, „Hure“ und „Kopftuchschlampe“.
Der Angeklagte erklärte, vorher erhebliche Mengen Whiskey getrunken zu haben: „Aber ehrlich gesagt, ich habe nicht aufgepasst. Man ist fröhlich durch Alkohol. Ich war normal. Ich war mit meiner Frau und meinen Kindern und meiner Familie draußen. Als ich die Rakete auf den Boden gestellt habe, habe ich nicht daran gedacht. 11 Jahre lang war ich in einem Ein-Zimmer-Appartement. Ich war sehr glücklich und sehr froh, dass ich in das Haus ziehen konnte. Ja, sie sind immer noch meine Nachbarn. Ich gehe sehr früh von zuhause weg und komme spät nach Hause. Es ist eine normale Beziehung. Ich sehe sie meistens nicht. Ich hatte bisher nie Ärger in Deutschland. Die sind meine Nachbarn. Ich will gar keine Probleme machen oder Ärger. Meine Kinder spielen draußen mit den Kindern von den Nachbarn. Wir begrüßen uns gegenseitig.“ Bei dem nachfolgenden Streit seien er und seine Frau verletzt worden.
Die Vorsitzende Richterin begründete das getroffene Urteil u.a. wie folgt: „Die Wirkung des Entzündens sowie der Explosion der Raketen war für den Angeklagten völlig unkontrollierbar, weshalb er auch mit der Möglichkeit einer Gefährdung anwesender Personen rechnen musste, insbesondere da es sich bei der ersten und zweiten Rakete jeweils um einen beschädigten pyrotechnischen Gegenstand gehandelt hatte und er die insgesamt drei Raketen wissentlich und willentlich in Richtung der Personengruppe ausgerichtet hatte. Die sich in der Gruppe befindlichen Personen blieben lediglich aufgrund eines glücklichen Zufalls unverletzt. (…) Von einem minder schweren Fall konnte vorliegend bei einer Gesamtschau der Tat nicht ausgegangen werden. Zwar hat sich die Tat an Silvester mit zugelassenen Feuerwerkskörpern ereignet und es war auch Alkohol im Spiel. Der Angeklagte hat hier aber nicht nur einmal eine Rakete in die Menge geschossen und dadurch eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, sondern dreimal, in der betroffenen Personengruppe befanden sich auch Kinder und eine der betroffenen Personen wurde nur knapp verfehlt.“
Zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten wertete das Gericht sein Geständnis, welches eine umfangreiche Beweisaufnahme entbehrlich machte und zahlreichen Zeugen und Nachbarn die Aussage ersparte, seine alkoholbedingte Enthemmung und dass der Angeklagte bei der nachfolgenden Auseinandersetzung selbst Verletzungen erlitt; zu seinen Lasten, dass sich in der betroffenen Personengruppe auch Kinder befanden und dass insgesamt drei Raketen abgefeuert wurden.
„Die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe kann vorliegend zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte lebt in gefestigten familiären Verhältnissen, hat eine Arbeit und eine Wohnung und ist hier sozial integriert, überdies ist er bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, so dass eine positive Sozialprognose hier problemlos gestellt werden kann. Es liegen vorliegend auch besondere Umstände vor, welche eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigen, namentlich das vollumfängliche Geständnis bei etwas unübersichtlicher Beweislage sowie der Umstand, dass der Angeklagte nach der Tat selbst verletzt wurde.“
Urteil des Amtsgerichts München vom 10.11.2020
Aktenzeichen 813 Ls 111 Js 115054/20