Posts Tagged ‘Verbraucherschutz’

Super Kundenstopper: SignSpinning wirbt beim ZLF für Ministerin Merk

24. September 2012

Neulich war ich vom bayerischen Verbraucherschutzministerium für Vorträge beim Zentral Landwirtschaftsfest in München gebucht. Um Werbung für die Vorträge zu machen, setzte das Ministerium eine nette Marketingidee ein: SignSpinning

Beim SignSpinning handelt es sich um die Präsentation von Werbebotschaften, die auf SignSpin Boards angebracht sind, die die Form eines Pfeils haben. Die SignSpinner bewegen, drehen, jonglieren mit den SignSpin Boards und ziehen somit die Aufmerksamkeit auf sich. Und was soll ich sagen? Es hat wunderbar geklappt. Der Spinner, besser der SignSpinner, lockte das Publikum an. Der Akteur stand vor der Halle 6 und wirbelte mit seinem Pfeil akrobatisch durch die Gegend. Die Leute blieben stehen und schauten zu. Somit nahmen sie unbewusst die Werbebotschaften wahr. Diese drehten sich um Verbraucherschutz und um einen Auftritt der bayerischen Verbraucherschutz- und Justizministerin Beate Merk. Das Publikum des Zentral Landwirtschaftsfest sind eher konservative Leute, aber guten Ideen immer aufgeschlossen. Besucher und auch andere Aussteller interessierten sich für die Vorteile der SignSpinning-Werbung: innovative, interaktive Direktwerbung, sehr hoher Aufmerksamkeitsgrad, überall einsetzbar und ein guter Kundenstopper. Ich habe diese Werbeart in New York an vielen Straßenecken gesehen, in Deutschland kam mir diese Form von Marketing eher weniger unter. Die Idee hat funktioniert, das Ministerium hatte den richtigen Riecher und die Ministerin Beate Merk konnte vor vollem Haus ihre neue Broschüre „Gütesiegel in Bayern“ vorstellen. Also alle waren zufrieden.

 

Medienkompetenz: sicher online bezahlen

10. Januar 2011
Schlechte Phishingmail

Schlechte Phishingmail

Bei einem Seminar zum Thema Verbraucherschutz stellte ich vor kurzem fest, wie wenig Medienkompetenz in Sachen Geldgeschäfte im Internet vorhanden ist. Ich wundere mich immer wieder über schlechte Phishing-Mails und dennoch fallen immer wieder Leute darauf rein. Da darf man sich nicht darüber lustig machen, sondern muss Medienkompetenz ins Land bringen.

Um die Seminarteilnehmer zu schulen, greife ich auf zahlreiches Material zurück. Darunter auch eine Veröffentlichung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.: 10 Tipps um sicher online zu bezahlen. „Vorsicht ist bei vermeintlichen Online-Schnäppchen geboten, die nur per Vorauszahlung erhältlich sind. Auch wenn es nicht die Regel ist: Im schlimmsten Fall landet das Geld zwar auf dem Konto des Shop-Betreibers, allerdings ohne das die Bestellung jemals versendet wird. Generell ist es daher empfehlenswert, wie auch im stationären Handel, ohne direkten Gegenwert keine Vorauskasse zu leisten“, sagt Achim Himmelreich, Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce im BVDW.

 

Hier die 10 Tipps zum sicheren Bezahlen beim Online-Shopping

1. Bezahlen Sie mit Ihnen bereits bekannten Bezahlverfahren

Verwenden Sie bekannte Zahlverfahren, die Sie bei vorherigen Käufen verwendet haben und mit denen Sie bereits positive Erfahrungen hatten. Gerade die etablierten Anbieter verfügen über alle erforderlichen Sicherheitszertifikate und sind auf Internetshops häufig vertreten. So können Sie Ihren Einkauf schnell und sicher erledigen.

 

2. Verwenden Sie nur kundenfreundliche Bezahlverfahren

Nutzen Sie kundenfreundliche Zahlverfahren. Sie haben oft die Möglichkeit Transaktionen wieder rückgängig zu machen. So sind Sie vor Fehlkäufen geschützt. Achten Sie auch auf die AGB der Anbieter – der Käuferschutz ist an strenge Richtlinien gebunden. Ein Online-Shop, der nur wenige und für den Käufer unsichere Bezahlverfahren anbietet, sollte gemieden werden.

 

3. Achten Sie auf eventuelle Zusatzkosten bei speziellen Bezahlverfahren

Seriöse Anbieter lassen Ihnen die Wahl, mit welchen Bezahlverfahren Sie den Kauf durchführen und bieten Ihnen das Produkt über alle Bezahlverfahren zum gleichen Preis an. Achten Sie daher auf versteckte Zusatzkosten und Servicegebühren bei der Verwendung von Bezahlverfahren.

 

4. Teilen Sie dem Internetshop nur notwendige Daten mit

Sie sollten selbst dafür Sorge tragen, dass Ihre privaten Daten geschützt und privat bleiben. Der beste Schutz ist, nur so viele Daten anzugeben wie nötig. Vermeiden Sie daher nach Möglichkeit die Angabe von Daten, die nur dem Nutzungsinteresse des Anbieters dienen, nicht aber für die Bestellung erforderlich sind.

 

5. Geld-zurück-Garantie schützt vor bösen Überraschungen

Achten Sie auf die Bedingungen zum Rückgaberecht für online erworbene Produkte. Neben der gesetzlichen Pflichtinformation zum Widerrufsrecht informieren seriöse Anbieter ausführlich über das Rückgabeprozedere und wann Sie nach der Zurückgabe der bestellten Ware Ihr Geld erhalten. Seriöse Anbieter und Qualitätshersteller gewähren ihren Kunden auch oft nach dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist eine Geld-zurück-Garantie – fragen Sie im Zweifel einfach nach.

 

6. Auslandstransaktionen

Im Internet gibt es keine klassischen Landesgrenzen, das heißt man kann durchaus Ware auch aus dem Ausland beziehen. Doch hierbei ist Vorsicht geboten, denn der zunächst günstigere Preis im Vergleich zum „inländischen“ Produkt kann sich schnell durch zusätzliche Gebühren wie Umrechnungsgebühren, Auslandstransaktionskosten etc. erhöhen.

 

7. Achten Sie auf eine gesicherte Internetverbindung

Die Datensicherheit spielt beim Bezahlen im Internet eine wichtige Rolle. So sollte der gesamte Bestellprozess verschlüsselt ablaufen, was zum einen an einem Vorhängeschloss-Symbol im Browser und am Kürzel „https“ am Anfang der URL zu erkennen ist. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Bezahl- und Kontendaten nur beim Anbieter ankommen.

 

8. Datenspeicherung

Genauso wichtig wie der verschlüsselte Kaufprozess ist auch die Art und Weise, wie der Onlineshop-Betreiber mit Ihren Daten umgeht. Seriöse Anbieter fragen vorher, ob Sie beispielsweise die Kreditkartendaten für einen Folgekauf speichern dürfen.

 

9. Passwort Sicherheit

Beim Online Shopping setzen sich mehr und mehr so genannte E-Mail Verfahren durch. Hierbei muss man sich einmalig beim entsprechenden Anbieter registrieren und kann dort seine Zahlungsinformationen (Bankdaten, Kreditkartendaten und Ähnliches) hinterlegen. Achten Sie bei der Registrierung auf ein sicheres Passwort, das von Zeit zu Zeit auch geändert werden sollte. Dasselbe Passwort sollten zudem nie bei mehreren Anbietern verwendet werden.

 

10. Phishing von Zahlungsdaten

Über so genannte Phishing-Mails versuchen Betrüger über darin enthalten Links an vertrauliche Daten, wie beispielsweise Benutzernamen, Passwörter, Zahlungsdaten etc. zu gelangen. Dabei wird die Original-Internetseite des Anbieters detailgetreu nachgebaut. Schützen Sie sich davor mit einer einfachen Regel: Kein seriöser Zahlungsanbieter wird Sie über E-Mail informieren, dass Sie vertrauliche Daten ändern sollen!

 

Medienkompetenz: Aigner wettert gegen Drohnen

27. Dezember 2010

Ilse Aigner als Verbraucherschützerin ist immer gerne zur Stelle, wenn es um neues Futter für die Massenmedien und ihre Wählerschaft geht. Aigner bedient oftmals ein gewisses Wählerklientel, das sich nicht mit neuen Techniken beschäftigen will (oder kann) und daher den Aussagen der streitbaren Dame gerne folgt. Einst beschwor die Aignerin die Angst vor Google Streetview. Doch nur ein Bruchteil der Deutschen folgte ihrem Boykottaufruf. Auch die Drohung gegen Facebook war ein Sturm im Wasserglas. Aigner löschte ihren Facebook-Account und siehe da, die Welt dreht sich weiter. Erst als vier US-Senatoren einen offenen Brief an Mark Zuckerberg schrieben, änderte Facebook seine Privateinstellungen.
Nun hat Ilse Aigner die fliegenden Drohnen im Visier. Sie sieht Datenschutzlücken beim Einsatz der fliegenden Helikopter aus dem Elektromarkt. Waren die Drohnen in der guten alten Zeit nur den Militärs zum Töten und Auskundschaften vorbehalten, kann ich heute mit dem fliegenden Auge die Nachbarin beim Sonnenbaden beobachten. Spannen hieß es zu meiner Zeit.
Und ich glaube, dass sich die Gesetzeslage nicht verändert hat. Auch früher war es verboten, auf einen Baum zu klettern und die Nachbarin mit Teleobjektiv oder Fernglas zu beobachten. Auch früher war es verboten, den Helikopter oder den Ballon mit einer Kamera auszustatten und zum Spannen zu nutzen. Es hat sich nichts an der Gesetzeslage geändert, doch Frau Aigner sieht populär schwadronierend wie sie nun mal ist, auf einmal Datenschutzlücken. Meine AR.Drone von Parrot kann ich mit dem iPad und iPhone steuern und die Bilder live übertragen. Ja, die Technik ist billiger geworden und daher wird sie auch gekauft. Ich kann die Drohne zum Spannen nutzen, aber ich kann auch wunderbar damit fliegen. Ich denke, der durchschnittliche Modellflieger von früher ist kein Spanner, und der Drohnenlenker von heute auch nicht. Aber gleich mal einen Generalverdacht aussprechen, so sichert sich Aigner die Stimmen ihrer ahnungslosen Klientel.
An der Gesetzeslage hat sich aber nichts geändert. Was statt einer Gesetzesverschärfung gebraucht wird, ist Medienkompetenz. Wie gehe ich mit modernen Techniken sinnvoll und verantwortungsvoll um? Das ist die Herausforderung mit der sich Frau Aigner und Kollegen beschäftigen sollten. Wie lernen Kinder (und Erwachsene und Politiker) einen modernen Umgang mit Medien? Dazu gehört auch die Drohne, die sich mit neuen Medien steuern lässt. Ein Verbot ist das Letzte, was wir brauchen.
Und ich lese in den Agenturen, dass die Linkspartei auch Gefahren durch die Drohnen sieht. CSU-Aigner und Linke sind sich einig? Ist die Linke nicht die Partei der ehemaligen SED, die durch Ausspionieren ihrer Bürger großartige Erfahrungen gesammelt hat? Hier empfehle ich: Einfach mal die Klappe halten. Wer selbst im Glashaus sitzt …