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Gewalt kommt nicht in die Tüte – Aktion Gewalt gegen Frauen

25. November 2024

Heute möchte ich einmal auf ein ernstes Thema hinweisen: Gewalt gegen Frauen. Eigentlich besagt die gute Erziehung, die wir alle genossen haben sollten, dass Gewalt gegen Frauen ein klares No go ist, aber die Realität sieht leider anders aus. Daher ist der 25. November der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen auf den ich heute hinweise. Diesen Tag gibt es seit 25 Jahren und es wird wohl schlimmer.

Daher finde ich es enorm wichtig, dass die Gesellschaft dieses Thema diskutiert. Bei mir im geschäftlichen Umfeld ist es ein treuer Kunde: Die Bäckerei Konditorei Martin Reicherzer in Fürstenfeldbruck und Aubing. Unter Federführung der Chefin Nadja Reicherzer setzt die Bäckerei ein Zeichen mit dem Motto: Gewalt kommt nicht in die Tüte. Der Landesinnungsverband der Bäcker und One Billion Rising München e.V geben Motivtüten an die bayerischen Innungsbäckereien aus, auf denen das Thema kommuniziert wird. „Natürlich sind wir hier mit dabei und weisen auf Gewalt gegen Frauen hin“, so die Bäckerfamilie Martin und Nadja Reicherzer. Im den beiden Geschäften werden die handwerklichen Backwaren in diesen speziellen Tüten ausgegeben und die Kundinnen und Kunden auf das Thema angesprochen. Flagge zeigen ist angesagt. Auch in den Sozial Media Auftritten Facebook und Instagram wird das Thema gespielt, um noch mehr Reichweite zu bekommen.

Geschlechterungleichheit
Weltweit ist fast jede dritte Frau von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Darauf machen die SOS-Kinderdörfer anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen aufmerksam. Boris Breyer, Pressesprecher der SOS-Kinderdörfer weltweit, sagt: „Eine erschreckend hohe Zahl! Eine der Hauptursachen ist die Geschlechterungleichheit, die immer noch in vielen Gesetzen und Kulturen verankert ist. Dem müssen wir entgegenwirken.“ Ein wichtiges Mittel sei insbesondere die Bildung. „Sie befähigt Mädchen und Frauen zu einer selbstbestimmten Lebensführung und hilft, patriarchalisch geprägte Strukturen zu durchbrechen“, sagt Breyer.

Erscheinungsformen
Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Mädchen und Frauen hat viele Erscheinungsformen. Dazu gehören die körperliche, sexualisierte und emotionale Gewalt in der Partnerschaft, Femizide wie Mitgift- oder Ehrenmorde, selektive Abtreibung und Tötung weiblicher Säuglinge, Zwangsprostitution, Kinderheirat und weibliche Genitalverstümmelung. Die meiste Gewalt geht von aktuellen oder ehemaligen Partnern aus: Rund 26 Prozent aller Frauen, die älter als 15 Jahre sind, haben in Beziehungen schon Gewalterfahrungen gemacht.

Gewalt kann bei Frauen schwere körperliche, sexuelle, reproduktive und psychische Gesundheitsschäden bewirken. Auch die Gesundheit und Entwicklung ihrer Kinder wird davon in Mitleidenschaft gezogen.

Gewalt in der Partnerschaft korrespondiert mit einer höheren Säuglings- und Kindersterblichkeit. Frauen, die während der Schwangerschaft Gewalt erfahren, erleiden häufiger Fehl- und Frühgeburten. Die Wahrscheinlichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs ist bei Frauen mit Gewalterfahrung doppelt so hoch als bei anderen.

Die Gewalterfahrung kann bei Frauen körperliche und psychische Beeinträchtigungen bewirken – bis hin zum Selbstmord. 42 Prozent der Frauen berichten von Gesundheitsstörungen infolge von Gewalt. Aufgrund dessen können ihre Kinder unter Vernachlässigung und Parentifizierung leiden, auch der komplette Verlust der elterlichen Fürsorge ist möglich. Als Erwachsene haben diese Kinder, die Gewalt in Partnerschaften miterlebten oder selbst von Missbrauch betroffen waren, ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Sie selbst gehen häufiger missbräuchliche Beziehungen ein oder missbrauchen andere. Mädchen, die sexuelle Gewalt miterlebt haben, sind einem sechsfach so hohen Risiko ausgesetzt, später selbst davon betroffen zu sein als andere.

Endet eine gewaltvolle Partnerschaft, sind viele alleinerziehende Mütter und ihre Kinder von Armut bedroht. Aufgrund patriarchalischer Gesellschaftsstrukturen haben die Mütter oft ein niedrigeres Bildungsniveau und keine Berufsausbildung. In vielen Ländern erhalten sie keine staatliche Unterstützung, auch gibt es oft keine Unterhaltspflicht für Väter. Die finanzielle Not kann dazu führen, dass ihre Kinder nicht genug zu essen haben, nicht zur Schule gehen können und gesundheitlich unterversorgt sind.

Digitale Belästigung
Als Digital-Fuzzi befasse ich mich auf mit dem Thema im Netz. Stalking, ein Verhalten, das auf Kontrolle und Einschüchterung beruht, ist eine der Formen von Gewalt, die zahlreiche Menschen auf der ganzen Welt betrifft, vor allem Frauen – und das Leben der Betroffenen sowohl offline als auch online beeinflusst. Insgesamt wurden in Deutschland bereits 33 Prozent der Befragten digital gestalkt. 42 Prozent erfuhren Gewalt durch ihre Partner – 16 Prozent physischer Art, 10 Prozent sexueller Art, wie aktuelle Kaspersky-Umfrageergebnisse zeigen.

Kaspersky stellt an diesem Tag seinen Anti-Stalking Awareness Guide sowie einen Digital Security Guide vor. Diese Leitfäden basieren auf der Expertise von Psychologen, Stalking-Betroffenen und Kaspersky-Experten. Beim Anti-Stalking Awareness Guide handelt es sich um eine Checkliste zur Dokumentation von Vorfällen sowie praktische Ratschläge für Angehörige und Freunde, die die Betroffenen unterstützen. Der Digital Security Guide bietet Strategien zum Schutz persönlicher Daten, zur Verbesserung der Datenschutzeinstellungen und zur Minderung der Risiken, die Personen der Gefahr von Online-Stalking aussetzen können.

Leitfäden in Kürze
Um seine Privatsphäre und sich vor Stalking zu schützen, empfiehlt Kaspersky unter anderem:
keine bis wenige Informationen über sich online zu posten – vor allem Standortdaten sollten niemals im Internet preisgegeben werden. Außerdem sollten die Privatsphäre-Einstellungen bei Social-Media-Konten angepasst werden.
bei der Registrierung für Online-Accounts vorsichtig sein und starke, einzigartige Passwörter nutzen sowie, wo möglich, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
alle Accounts und Geräte auf verdächtige Aktivitäten überwachen.
Sollte sich der Verdacht auf Stalking bewahrheiten, sollten Betroffene:
dem Täter klar kommunizieren, dass das Verhalten inakzeptabel ist und dass weitere rechtliche Schritte unternommen werden, sofern er sich nicht zurückzieht.
sich Unterstützung bei Freunden, Familie und Hilfsorganisationen suchen.
protokollieren, wann welche Vorfälle stattgefunden haben, um diese bei der Polizei vorlegen zu können.

Soll die Breze bald 1,50 Euro kosten? Bäcker senden SOS

21. November 2022

Soll die handwerkliche Breze künftig 1,50 Euro kosten? Das droht uns, wenn die Politik nicht endlich handelt und für Lebensmittelgewerke und den Friseure akzeptable Energiepreise durchsetzt. Ich hab es selbst miterlebt. Den bayerischen Bäckern steht das Wasser bis zum Hals und viele Handwerksbäcker haben schon ihren Betrieb eingestellt. Daher haben die bayerischen Lebensmittelhandwerker wie Bäcker, Metzger, Brauer, Konditoren und Müller eine Petition an den bayerischen Staatsminister Florian Herrmann überreicht, der die Forderungen der Handwerker unterstützt.

Eine Abordnung der Handwerker versammelte sich in Arbeitskleidung vor der Bayerischen Staatskanzlei unter der Motto „Alarmstufe B_Rot“ und wurde vom Minister der Staatskanzlei empfangen. Für den Termin blieben rund 15 Minuten, die es aber in sich hatten. In Berlin blitzten die Handwerker allerdings an den Türen der Politiker ab, was absolut kein gutes Zeichen ist.

Ich begleitete meinen Kunden, die Bäckerei Konditorei Martin Reicherzer aus Fürstenfeldbruck und Aubing, zu dem Termin in die Staatskanzlei. Ich schoss Fotos, drehte Videos und ich hörte vor allem aufmerksam zu was er und seine Kollegen zu sagen hatten. Was ist hörte, war pure Verzweiflung der Betriebe, die mit dem Rücken zur Wand stehen. Es gelang uns, noch ein Interview mit der BILD zu führen, die am nächsten Tag in Print und Online im Münchner Teil über die Aktion groß berichtete. So bekommt man Aufmerksamkeit auch gegenüber der Kunden und kann Druck auf die Politik ausüben.

In ihrer weißen Arbeitskleidung und mit Plakaten gaben die Demonstranten ein eindrucksvolles Bild im Kuppelsaal der Staatskanzlei ab und hatten auch gleich zwei Riesenbrezn als Fotomotiv mitgebracht. Das Wichtigste waren aber die Forderungen, die der Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes der Bäcker Stephan Kopp überreichte: Die Strompreisbremse in Höhe von 13 ct/kWh muss für alle Abnahmestellen in Handwerksbetrieben und nicht nur für die Industrie gelten. Und auch wichtig: Der Preisdeckel wird über alle Strompreisvereinbarungen über den Terminmarkt und/oder Spotmarkt gelegt, in denen Preise für den Bezugszeitraum 1.1.2023 bis 31.3.2024 vereinbart wurden oder werden.

Gravierende Folgen für uns Kunden und Beschäftigte
Wenn die Strompreisbremse nicht kommt, hat dies gravierende Auswirkungen auf uns Kunden. Die handwerklichen Produkte wie Brezn oder Semmeln müssen zwangsläufig deutlich teuerer werden, denn der Bauer gibt die höheren Getreidepreise an den Müller weiter, der höhere Energiekosten hat und der gibt sie an den Bäcker weiter, der sie auf den Kunden umlegen muss. Ich rede jetzt nicht von dem minderwertigen Industriefraß aus unpersönlichen Backshops, sondern ich spreche von qualitativ hochwertigen Handwerksgebäck. Wenn Bäcker und Metzger aufgrund der hohen Preise schließen und ihr Personal entlassen müssen, dann ist das Wehklagen bei Kunden und Politik groß nach dem Motto „früher war alles so schön“.

Eine Bäckerei in einer Stadt oder Gemeinde ist nicht nur ein unpersönlicher Dienstleistungsshop, sondern ein Ort der Begegnung. Gerade bei uns in Bayern gehört eine knusprige Brezn oder ein hochwertiges Brot zum Kulturgut und nicht so ein Gummiteil aus dem Aufbackofen eines Shops oder Supermarkts. Wollen wir Kunden so etwas wirklich?

Eine Bäckerei hat es sowieso schwer Arbeitskräfte zu finden und wie groß ist der Frust, wenn eine solche Arbeitsstelle verloren geht. Bäcker und Metzger bilden aus und damit stirbt das duale System weiter. Der Unternehmer kann eine gewisse Zeit überbrücken, aber er investiert sein Geld nicht zur Unterhaltung oder als Hobby, sondern muss von seinem Betrieb leben und seine Familie ernähren können. So funktioniert Wirtschaft. Wenn wir über kleinstrukturierte Erzeugung und lokalen Handel reden, dann müssen wir jetzt Taten sprechen lassen. Alles andere sind Lippenbekenntnisse und reine Verlogenheit. Die Probleme sind bekannt, also muss jetzt endlich gehandelt werden.
Ich habe mit meinem Bäckermeister Martin Reicherzer anschließend einen Podcast aufgenommen. Als nächste Aktionen sind Gespräche mit Politikern geplant und auch die Kunden müssen über die Alarmstufe B_Rot informiert werden. Auch sie können Druck auf die Politik ausüben, damit das gesunde Handwerk vor Ort nicht stirbt.

Im Einzelnen sieht das Positionspapier klare Forderungen für das mittelständische Handwerk vor: Ich habe sie hier zur Vollständigkeit aufgeführt:

  1. Keine Benachteiligung von handwerklichen Betrieben gegenüber der Industrie bei den Deckelungsbeträgen der Strompreisbremse
    Handwerksbetriebe mit kleinen Stromzählern (SLP-Zähler) dürfen gegenüber größeren Unternehmen mit sogenannten RLM-Zählern nicht benachteiligt werden. Die jetzigen, vorgeschlagene Regelung sieht eine Trennung anhand des Zählers, der sich an einem Verbrauch von rund 100.000 kWh p.a. bemisst vor. Handwerkliche Betriebe verkaufen ihre Produkte auf den gleichen Märkten, wie Betriebe der Ernährungsindustrie. Dies führt zu einer Benachteiligung kleiner, handwerklicher Betriebe. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein gewerblicher SLP-Kunde beim Strom rund 10 Cent pro kWh mehr bezahlen soll als ein industrieller Betrieb mit einem RLM- Stromzähler. Ist eine Gleichsetzung beider Zählerarten nicht möglich, so sind die 40 Cent pro kWh für Unternehmen deutlich nach unten zu korrigieren, um den Gleichbehandlungsgrundsatz der Betriebe gerecht zu werden.
    Forderung: Gleichstellung von SLP- und RLM-Kunden bei der Preisdeckelung für Strom. Die Deckelung der Gaspreise für RLM- und SLP-Kunden ist aus unserer Sicht in Ordnung.
  2. Wegfall der KMU-Definition als Differenzierungsmerkmal zwischen „kleinen Betrieben“ und „Industrie“. Als Abgrenzung lediglich RLM und SLP nutzen!
    Sollte eine Trennung zwischen „kleinen“ und industriellen Betrieben dennoch notwendig sein, so ist hier lediglich zwischen der Zählerart zu unterscheiden. Hier sollte das Kriterium – wie bis jetzt vorgesehen – lediglich „RLM und SLP“ bleiben. Der KMU-Begriff als Abgrenzungskriterium darf hierfür keinesfalls herangezogen werden. Dies wäre für den Stromversorger kaum umsetzbar und eine schnelle Einführung der Strompreisbremse zum 1.1.2023 wäre gefährdet. Zudem würde dies dazu führen, dass die größeren Handwerksbetriebe mit einem Stromverbrauch von mehr als 100.000 kWh (also RLM-Kunden) dennoch die, derzeit angestrebten 40 Cent pro kWh zahlen müssten.
    Forderung: „KMU“ darf nicht als Abgrenzungskriterium für die Preisdeckelung bei der Strompreisbremse herangezogen werden. Hier muss die Zählerart als Differenzierungsmerkmal ausreichen (SLP oder RLM). Für Betriebe mit mehr als 100.000 kWh Stromverbrauch (RLM-Kunden) müssen die 13 Cent Preisbremse gelten.
  3. Geltung der Preisdeckelung auch für Altverträge sowie für Spotmarktverträge
    Wir gehen davon aus, dass die Preisdeckelungen bei Strom und Gas auch für Altverträge gelten, die bereits in 2022 abgeschlossen wurden. Dies ist jedoch vollkommen unklar und muss zwingend klargestellt werden. Eine Klarstellung, dass auch Verträge, die jetzt im November oder Dezember 2022 abgeschlossen werden, unter die Preisdeckelungen fallen, würde dazu führen, dass die Betriebe endlich Verträge für 2023 abschließen können.
    Weiterhin ist unklar, ob die Preisdeckelungen auch für Spotmarktverträge gelten. Hierfür muss gesorgt werden, weil viele Betriebe aufgrund der sehr hohen Terminmarktpreise erwägen, einen Spotmarktvertrag abzuschließen. Bedeutet, es ist dringend zu klären, ob die Deckelung des Strompreises z.B. auch für einen Betrieb gilt, der ab Januar 2023 am Spotmarkt Strom bezieht.
    Forderung: Die Preisbremsen bei Strom und Gas müssen auch für Altverträge, die bereits im Jahr 2022 (z.B. Oktober bis Dezember) zu massiv höheren Konditionen abgeschlossen wurden, gelten. Zusätzlich müssen die Preisdeckel auch für Spotmarktverträge gelten.
  4. Lösung für andere Energieträger, z.B. Öl und Pellets
    Wir brauchen weiterhin Lösungen für andere Energieträger wie z.B. Öl, Pellets oder Flüssiggas. Auch hier sind Preisdeckelungen zwingend notwendig. Betriebe, die hier einen Fuel-Switch vorgenommen haben, dürfen hierfür nicht bestraft werden.
    Forderung: Preisbremsen werden auch für alternative Energieträger wie Öl, Pellets oder Flüssiggas benötigt.
  5. Härtefallregelungen/ Unterstützungsprogramm für stark betroffene Betriebe
    Betriebe, bei denen bereits in diesem Jahr die Verträge für Strom und Gas ausgelaufen und die damit seit Monaten von den massiv gestiegenen Preisen für Strom und Gas betroffen sind, müssen rückwirkend entlastet werden. Die Zahlung eines Gasabschlags für Dezember, der sich auf die Septemberwerte 2022 bezieht, reicht hier nicht aus.
    Forderung: Für bereits in 2022 stark betroffene Betriebe braucht es eine rückwirkende, finanzielle Entlastung. Eine Übernahme der Abschlagszahlungen für Gas im Dezember reicht nicht aus.