
Soll die handwerkliche Breze künftig 1,50 Euro kosten? Das droht uns, wenn die Politik nicht endlich handelt und für Lebensmittelgewerke und den Friseure akzeptable Energiepreise durchsetzt. Ich hab es selbst miterlebt. Den bayerischen Bäckern steht das Wasser bis zum Hals und viele Handwerksbäcker haben schon ihren Betrieb eingestellt. Daher haben die bayerischen Lebensmittelhandwerker wie Bäcker, Metzger, Brauer, Konditoren und Müller eine Petition an den bayerischen Staatsminister Florian Herrmann überreicht, der die Forderungen der Handwerker unterstützt.
Eine Abordnung der Handwerker versammelte sich in Arbeitskleidung vor der Bayerischen Staatskanzlei unter der Motto „Alarmstufe B_Rot“ und wurde vom Minister der Staatskanzlei empfangen. Für den Termin blieben rund 15 Minuten, die es aber in sich hatten. In Berlin blitzten die Handwerker allerdings an den Türen der Politiker ab, was absolut kein gutes Zeichen ist.
Ich begleitete meinen Kunden, die Bäckerei Konditorei Martin Reicherzer aus Fürstenfeldbruck und Aubing, zu dem Termin in die Staatskanzlei. Ich schoss Fotos, drehte Videos und ich hörte vor allem aufmerksam zu was er und seine Kollegen zu sagen hatten. Was ist hörte, war pure Verzweiflung der Betriebe, die mit dem Rücken zur Wand stehen. Es gelang uns, noch ein Interview mit der BILD zu führen, die am nächsten Tag in Print und Online im Münchner Teil über die Aktion groß berichtete. So bekommt man Aufmerksamkeit auch gegenüber der Kunden und kann Druck auf die Politik ausüben.




In ihrer weißen Arbeitskleidung und mit Plakaten gaben die Demonstranten ein eindrucksvolles Bild im Kuppelsaal der Staatskanzlei ab und hatten auch gleich zwei Riesenbrezn als Fotomotiv mitgebracht. Das Wichtigste waren aber die Forderungen, die der Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes der Bäcker Stephan Kopp überreichte: Die Strompreisbremse in Höhe von 13 ct/kWh muss für alle Abnahmestellen in Handwerksbetrieben und nicht nur für die Industrie gelten. Und auch wichtig: Der Preisdeckel wird über alle Strompreisvereinbarungen über den Terminmarkt und/oder Spotmarkt gelegt, in denen Preise für den Bezugszeitraum 1.1.2023 bis 31.3.2024 vereinbart wurden oder werden.
Gravierende Folgen für uns Kunden und Beschäftigte
Wenn die Strompreisbremse nicht kommt, hat dies gravierende Auswirkungen auf uns Kunden. Die handwerklichen Produkte wie Brezn oder Semmeln müssen zwangsläufig deutlich teuerer werden, denn der Bauer gibt die höheren Getreidepreise an den Müller weiter, der höhere Energiekosten hat und der gibt sie an den Bäcker weiter, der sie auf den Kunden umlegen muss. Ich rede jetzt nicht von dem minderwertigen Industriefraß aus unpersönlichen Backshops, sondern ich spreche von qualitativ hochwertigen Handwerksgebäck. Wenn Bäcker und Metzger aufgrund der hohen Preise schließen und ihr Personal entlassen müssen, dann ist das Wehklagen bei Kunden und Politik groß nach dem Motto „früher war alles so schön“.

Eine Bäckerei in einer Stadt oder Gemeinde ist nicht nur ein unpersönlicher Dienstleistungsshop, sondern ein Ort der Begegnung. Gerade bei uns in Bayern gehört eine knusprige Brezn oder ein hochwertiges Brot zum Kulturgut und nicht so ein Gummiteil aus dem Aufbackofen eines Shops oder Supermarkts. Wollen wir Kunden so etwas wirklich?
Eine Bäckerei hat es sowieso schwer Arbeitskräfte zu finden und wie groß ist der Frust, wenn eine solche Arbeitsstelle verloren geht. Bäcker und Metzger bilden aus und damit stirbt das duale System weiter. Der Unternehmer kann eine gewisse Zeit überbrücken, aber er investiert sein Geld nicht zur Unterhaltung oder als Hobby, sondern muss von seinem Betrieb leben und seine Familie ernähren können. So funktioniert Wirtschaft. Wenn wir über kleinstrukturierte Erzeugung und lokalen Handel reden, dann müssen wir jetzt Taten sprechen lassen. Alles andere sind Lippenbekenntnisse und reine Verlogenheit. Die Probleme sind bekannt, also muss jetzt endlich gehandelt werden.
Ich habe mit meinem Bäckermeister Martin Reicherzer anschließend einen Podcast aufgenommen. Als nächste Aktionen sind Gespräche mit Politikern geplant und auch die Kunden müssen über die Alarmstufe B_Rot informiert werden. Auch sie können Druck auf die Politik ausüben, damit das gesunde Handwerk vor Ort nicht stirbt.
Im Einzelnen sieht das Positionspapier klare Forderungen für das mittelständische Handwerk vor: Ich habe sie hier zur Vollständigkeit aufgeführt:
- Keine Benachteiligung von handwerklichen Betrieben gegenüber der Industrie bei den Deckelungsbeträgen der Strompreisbremse
Handwerksbetriebe mit kleinen Stromzählern (SLP-Zähler) dürfen gegenüber größeren Unternehmen mit sogenannten RLM-Zählern nicht benachteiligt werden. Die jetzigen, vorgeschlagene Regelung sieht eine Trennung anhand des Zählers, der sich an einem Verbrauch von rund 100.000 kWh p.a. bemisst vor. Handwerkliche Betriebe verkaufen ihre Produkte auf den gleichen Märkten, wie Betriebe der Ernährungsindustrie. Dies führt zu einer Benachteiligung kleiner, handwerklicher Betriebe. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein gewerblicher SLP-Kunde beim Strom rund 10 Cent pro kWh mehr bezahlen soll als ein industrieller Betrieb mit einem RLM- Stromzähler. Ist eine Gleichsetzung beider Zählerarten nicht möglich, so sind die 40 Cent pro kWh für Unternehmen deutlich nach unten zu korrigieren, um den Gleichbehandlungsgrundsatz der Betriebe gerecht zu werden.
Forderung: Gleichstellung von SLP- und RLM-Kunden bei der Preisdeckelung für Strom. Die Deckelung der Gaspreise für RLM- und SLP-Kunden ist aus unserer Sicht in Ordnung. - Wegfall der KMU-Definition als Differenzierungsmerkmal zwischen „kleinen Betrieben“ und „Industrie“. Als Abgrenzung lediglich RLM und SLP nutzen!
Sollte eine Trennung zwischen „kleinen“ und industriellen Betrieben dennoch notwendig sein, so ist hier lediglich zwischen der Zählerart zu unterscheiden. Hier sollte das Kriterium – wie bis jetzt vorgesehen – lediglich „RLM und SLP“ bleiben. Der KMU-Begriff als Abgrenzungskriterium darf hierfür keinesfalls herangezogen werden. Dies wäre für den Stromversorger kaum umsetzbar und eine schnelle Einführung der Strompreisbremse zum 1.1.2023 wäre gefährdet. Zudem würde dies dazu führen, dass die größeren Handwerksbetriebe mit einem Stromverbrauch von mehr als 100.000 kWh (also RLM-Kunden) dennoch die, derzeit angestrebten 40 Cent pro kWh zahlen müssten.
Forderung: „KMU“ darf nicht als Abgrenzungskriterium für die Preisdeckelung bei der Strompreisbremse herangezogen werden. Hier muss die Zählerart als Differenzierungsmerkmal ausreichen (SLP oder RLM). Für Betriebe mit mehr als 100.000 kWh Stromverbrauch (RLM-Kunden) müssen die 13 Cent Preisbremse gelten. - Geltung der Preisdeckelung auch für Altverträge sowie für Spotmarktverträge
Wir gehen davon aus, dass die Preisdeckelungen bei Strom und Gas auch für Altverträge gelten, die bereits in 2022 abgeschlossen wurden. Dies ist jedoch vollkommen unklar und muss zwingend klargestellt werden. Eine Klarstellung, dass auch Verträge, die jetzt im November oder Dezember 2022 abgeschlossen werden, unter die Preisdeckelungen fallen, würde dazu führen, dass die Betriebe endlich Verträge für 2023 abschließen können.
Weiterhin ist unklar, ob die Preisdeckelungen auch für Spotmarktverträge gelten. Hierfür muss gesorgt werden, weil viele Betriebe aufgrund der sehr hohen Terminmarktpreise erwägen, einen Spotmarktvertrag abzuschließen. Bedeutet, es ist dringend zu klären, ob die Deckelung des Strompreises z.B. auch für einen Betrieb gilt, der ab Januar 2023 am Spotmarkt Strom bezieht.
Forderung: Die Preisbremsen bei Strom und Gas müssen auch für Altverträge, die bereits im Jahr 2022 (z.B. Oktober bis Dezember) zu massiv höheren Konditionen abgeschlossen wurden, gelten. Zusätzlich müssen die Preisdeckel auch für Spotmarktverträge gelten. - Lösung für andere Energieträger, z.B. Öl und Pellets
Wir brauchen weiterhin Lösungen für andere Energieträger wie z.B. Öl, Pellets oder Flüssiggas. Auch hier sind Preisdeckelungen zwingend notwendig. Betriebe, die hier einen Fuel-Switch vorgenommen haben, dürfen hierfür nicht bestraft werden.
Forderung: Preisbremsen werden auch für alternative Energieträger wie Öl, Pellets oder Flüssiggas benötigt. - Härtefallregelungen/ Unterstützungsprogramm für stark betroffene Betriebe
Betriebe, bei denen bereits in diesem Jahr die Verträge für Strom und Gas ausgelaufen und die damit seit Monaten von den massiv gestiegenen Preisen für Strom und Gas betroffen sind, müssen rückwirkend entlastet werden. Die Zahlung eines Gasabschlags für Dezember, der sich auf die Septemberwerte 2022 bezieht, reicht hier nicht aus.
Forderung: Für bereits in 2022 stark betroffene Betriebe braucht es eine rückwirkende, finanzielle Entlastung. Eine Übernahme der Abschlagszahlungen für Gas im Dezember reicht nicht aus.
Schlagwörter: Alarmstufe B_Rot, Aubing, Aufbackofen, Öl, Backshop, Bäcker, Bäckerei, Bild, Brauer, Breze, Brezn, Energiepreisbremse, Fürstenfeldbruck, Flüssiggas, Florian Herrmann, Gas, Handwerk, Handwerksbetriebe, KMU, Konditoren, Landesinnungsverband der Bäcker, Lebensmittelhandwerke, Martin Reicherzer, Müller, Metzger, Pellets, Preisdeckelungen, Staatskanzlei, Stephan Kopp, Strom, Unterstützungsprogramm
21. November 2022 um 10:03 |
Hervorragender Beitrag. Gratuliere!
Dr. R. Bartels Leiter Slowfood Convivium Fünfseenland Leiter AG Gastro und Lebensmittelhandwerk im Ernährungsrat für den Kreis Fürstenfeldbruck
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