Durch den überraschenden Tod eines Bekannten kam ich ins Nachdenken. Vieles von den Gedanken sind privat, aber einen Gedanken möchte ich hier ausbreiten. Wie gehen wir mit dem digitalen Erbe um? Was passiert mit meinen Daten nach meinem Tod? Kommen meine Erben überhaupt an die Daten heran und wie läuft denn die digitale Vorsorge?
Ich habe Mailaccounts, Accounts in sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook, Xing und LinkedIn, ich habe mehrere Clouds am Laufen, ich habe verschlüsselte Festplatten und vieles mehr – doch die unterschiedlichen Passwörter kenne nur ich. Wie kommen meine Erben nach meinem Tod Zugang zu diesen Daten? Darüber habe ich mir bisher keine Sorgen gemacht, denn wie sagte mein Vater einstmals: „Sohn, ich bin noch nie gestorben.“
Ich habe recherchiert und festgestellt, ich bin mit diesen Gedanken wohl nicht allein. Auch die BITKOM hat sich um das digitale Erbe Gedanken gemacht und ähnliche Fragen gestellt. Neun von zehn Internetnutzern (93 Prozent) haben für den Fall ihres Todes diesen „digitalen Nachlass“ nicht geregelt. Das ist das Ergebnis einer BITKOM-Umfrage. Demnach geben etwa acht von zehn (78 Prozent) Internetnutzern an, dass sie ihren digitalen Nachlass gerne regeln würden, ihnen dafür aber Informationen fehlen.
Was mich in unserem regelwütigem Land voller Juristen erstaunt: Im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegenständen gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass. Die BITKOM gibt daher den Tipp: Jeder Nutzer sollte deshalb schriftlich festhalten, wie und durch wen nach dem Tod diese digitalen Daten verwaltet werden. Auch kann deren Löschung verfügt werden. Das können ein Testament oder eine Vollmacht regeln. Wie jedes Testament müssen solche Verfügungen den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Vor allem für den Zugriff auf Online-Dienste wie soziale Netzwerke, E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste sollte man eine Regelung treffen, da die Erben nicht automatisch Zugang bekommen.
Dieser Gedanke ist unangenehm, aber ich werde mich damit beschäftigen und mit meiner Familie darüber sprechen. Wie habt ihr die Sache geregelt oder ist diese Sache überhaupt bei euch geregelt? Die BITKOM hat folgende Ratschläge:
Persönliche Informationen auf Datenträgern
Wenn im Testament nichts Anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers, Smartphones oder lokaler Speichermedien. Damit dürfen sie die dort gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen. Deshalb sollte man die Entscheidung, ob die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in die digitale Privatsphäre haben, zu Lebzeiten treffen. So kann ein Notar oder Nachlassverwalter unter Umständen entsprechende Dateien oder ganze Datenträger vernichten lassen. Neben Hinweisen auf das Erbe können sich in persönlichen Dateien sensible private Informationen befinden, die man lieber mit ins Grab nehmen möchte.
Online-Dienste wie E-Mail-Konto oder Cloud-Speicher
Hinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Verträge des Verstorben ein. Gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern haben sie in der Regel Sonderkündigungsrechte. Bei der Online-Kommunikation gilt zugleich das Fernmeldegeheimnis, das auch die Rechte der Kommunikationspartner des Verstorbenen schützt. In der Praxis gelingt der Zugang zu den Nutzerkonten am besten, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten geregelt hat, ob und in welchem Umfang die Erben im Todesfall Zugriff auf die Online-Accounts erhalten. Außerdem kann man die Zugangsdaten für solche Dienste beim Notar hinterlegen. Dabei sollte man aber beachten, dass der Notar zusätzliche Gebühren verlangt, falls sich Angaben wie Benutzername oder Passwort zwischenzeitig ändern.
Profile in sozialen Netzwerken
Hinterbliebene sollten die Betreiber von sozialen Netzwerken benachrichtigen, wenn sie entsprechende Mitgliedschaften des Verstorbenen kennen. Viele Betreiber verlangen die Vorlage einer Sterbeurkunde. Bei Facebook zum Beispiel können Erben die Entfernung des Nutzerkontos eines Verstorbenen beantragen oder das Profil in einen „Gedenkzustand“ versetzen. Die Profilinhalte bleiben dann erhalten und Freunde oder Familienmitglieder können in der Chronik Erinnerungen teilen. Das habe ich neulich gesehen. Ein Kollege ist vor zwei Jahren verstorben und seine Ehefrau pflegt den Account weiter.
Bei beruflichen Netzwerken wie etwa Xing und LinkedIn wird das Profil unsichtbar geschaltet, sobald der Betreiber vom Tod eines Mitglieds erfährt. Google bietet beispielsweise den „Inactive Account Manager“ an, mit dem ein Nutzer zu Lebzeiten bereits einstellen kann, was nach seinem Tod mit dem Account passieren soll.



