Posts Tagged ‘Bayerische Hotel- und Gaststättenverband’

Zukunft der Gastronomie – es geht nur mit Konzept und Zahlen

12. Mai 2022

Wie geht es mit den bayerischen Wirtshäusern weiter? Diese Frage geht der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern immer wieder nach. Zuletzt bei einer Diskussionsveranstaltung im Bayerischen Hof bei der die Doku „Wirtshaussterben? Wirtshausleben!“ von Dr. Michael Bauer gezeigt wurde. Der Film wurde vom Haus der Bayerischen Geschichte in Auftrag gegeben, das in Regensburg bis 11. Dezember die entsprechende Ausstellung zeigt. Den Film gibt es nur in der Ausstellung.

Atmosphärisch schön gemacht war die Dokumentation auf jeden Fall, bei der auch der 80jährige Gerhard Polt zu Wort kommen durfte. Die Sprecherin war Michaela May. Für mich ist der Film eine nostalgische Erinnerung an vergangene Zeiten, aber leider keine zeitgemäße Auseinandersetzung mit dem Thema Wirtshaussterben. Wirtshäuser haben über die Geschichte hin ein Auf und Ab erlebt. Natürlich hatte das Wirtshaus einst eine enorme lokale Bedeutung für ein Dorf oder Gemeindeteil. Und heute haben sich viele Konzepte der alten Zeit überlebt. Vereine ziehen in Vereinsheime oder lösen sich ganz auf. Der Stammtisch stirbt. Mobilität sorgt für Bewegung. Corona hat den Lieferdienst etabliert. Das Feierabendbier wird vor der Glotze genutzt, WLAN ist in der Gaststube oft nicht vorhanden und ist es zeitgemäß, wenn der Mann abends zum Stammtisch geht, während die Frau mit der Brut zuhause sitzt?

In einer halbstündigen Diskussion warb der Direktor des Hauses der Bayerischen Geschichte Dr Richard Loibl natürlich für seine Ausstellung in Regensburg, die ich mir noch gerne ansehen werde. Realismus zeigte eindeutig die Präsidentin des DEHOA Bayern Angela Inselkammer. Bei all der Nostalgie von alten Wirtshäusern müsse man sich der Herausforderung der Gegenwart stellen. Brandschutz, Lärmschutz samt Abstandsflächen und Bürokratie sind die Herausforderungen für die heutigen Gastronomen. Zudem werde oftmals auch die fehlende Eignung beklagt. Anders als im Handwerk mit dem Meisterbrief gibt es keine Voraussetzung ein Wirtshaus zu eröffnen. Heute sei der Blick auf die Zahlen und die Kalkulation sowie ein klares Konzept ausschlaggebend.

Diskutierten über die Zukunft von Wirtshäusern: V.l. Michael Bauer, Angela Inselkammer, Stefan Dettl und Richard Loibl

Die Argumente von Angela Inselkammer sind richtig, doch beißt sich DEHOGA Bayern meiner Meinung als starker Lobbyverband die Zähne an der Politik aus. Trotz Dauerfeuer von Pressemeldungen und Erklärungen von DEHOGA in der Corona-Zeit hat die bayerische Gastronomie Schaden genommen. Zwar folgen Politiker aller Parteien gerne den Einladungen zu Veranstaltungen der DEHOGA wie zuletzt dem Frühlingsfest in München auf der Theresienwiese und schauen freundlich in die Linsen der Pressekameras, aber vom Bürokratieabbau sehe ich wenig. Ich verstehe jeden, der keine Lust hat sich mit Akten als mit Schweinsbraten herumzuschlagen. Zudem bleiben die Mitarbeiter weg. In der Corona-Zeit haben sie gelernt, dass es auch anderswo Möglichkeiten zum Geldverdienen gibt und die Arbeitszeiten familienfreundlicher sind. Und dennoch: Wer ein überzeugendes Konzept und seine Zahlen im Griff hat, der hat in der Gastro tolle Chancen, auch wenn es nicht Atmosphäre von Opas Zeiten sein muss.

Bei der Diskussion mit dabei war auch Stefan Dettl, Frontmann der Gruppe LaBrassBanda, der sich seit jeher mit besonderem Engagement für die Rettung der bayerischen Wirtshauskultur einsetzt. Seine Band spielt gerne in bayerischen Wirtschaften. Irgendwie habe ich immer auf „Scheena Dog“ gewartet. Die Musik von LaBrassBanda passt wunderbar ins Wirtshaus oder ins Festzelt und weniger in die Philharmonie.

Die Diskussion war ein weiterer Mosaikstein in der Strategie von DEHOGA das Thema zu einem Gesprächsthema zu machen und die Politik Farbe bekennen zu lassen.

Mal anders schlafen – die Alternative Airbnb

16. Juni 2016

In den sozialen Netzwerken sehe ich immer wieder Freunde auf Reisen. Sie besuchen wunderschöne Orte, entfernte Städte, faszinierende Länder. Und ich frage immer wieder nach, in welchen Hotels sie absteigen und notiere mir die Adressen, falls ich auch in die Verlegenheit komme, dorthin zu reisen. In jüngster Zeit bekomme ich immer wieder Airbnb als Antwort. Es handelt sich um den massiven Trend der Privatvermietung. Warum in teuren Hotels absteigen, wenn man preiswerter in Privatwohnungen unterkommen kann? Ein Bekannter war neulich im wunderschönen Venedig unterwegs und schlief preiswert über Airbnb, eine andere Bekannte nächtigte in Texas während South by Southwest. „Ein Hotelzimmer wäre viel, viel zu teuer und ich will mitten im Leben sein.“ Ein Programmierer aus dem Freundeskreis nächtigt in SF, um nicht die horrenden Hotelpreise zu bezahlen zu müssen.

Auf zur Reise, doch wo übernachten?

Auf zur Reise, doch wo übernachten?

Organisiert wird das alles über das Netz. Airbnb tritt dabei als Plattform auf und vermittelt zwischen Angebot und Nachfrage. Und wieder ist der Plattformgedanke da, der jetzt auch den Tourismus verändert. Nach der Revolution im Taxi-Bereich durch Uber nun die Revolution im Tourismusbereich. Die Kohle lockt in einer sich veränderten Wirtschaft. Der Wunsch, an der boomenden Tourismusbranche mitverdienen zu wollen, erreicht in immer stärkerem Ausmaß auch den privaten Wohnungsmarkt. Viele sehen darin eine lukrative Einnahmequelle, immer mehr werden Privatwohnungen an Touristen vermietet.

Bisher hab ich auf Reisen nur in Hotels übernachtet.

Bisher hab ich auf Reisen nur in Hotels übernachtet.

In touristisch attraktiven Städten wie München oder Nürnberg wächst mit ständig steigenden Übernachtungszahlen auch der „Grau-Markt“ professionell vermarkteter Ferienwohnungen und Privatapartments.
Wie reagieren nun etablierte Strukturen auf den Plattformgedanken. Im Taxi-Bereich haben die Taxifahrer gegen die neue Konkurrenz Uber mobil gemacht. Im Tourismus-Umfeld wird die Sache etwas schwieriger. Ein Berliner Gericht sieht das Verbot von Ferienwohnungen in der Hauptstadt als rechtens an. Seit Mai dürfen Vermieter nicht mehr über Airbnb, Wimdu und Co. ihre Wohnungen anbieten. Wohnungen in normalen Wohnhäusern als Ferienapartment zu vermieten, ist demnach verboten. Wer es ohne Ausnahmegenehmigung dennoch tut, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband hat mit einer Pressemitteilung reagiert. „Dadurch“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl, „finden sich Wohnungsmieter, in deren Haus Wohnungen plötzlich gewerblich untervermietet werden, oft Belästigungen ausgesetzt.“ „Zudem werden in der Regel die für Beherbergungsbetriebe gültigen Sicherheits- und Hygienestandards nicht beachtet“, ergänzt Stefan Wild, Vorsitzender des Fachbereichs Hotellerie im DEHOGA Bayern, „So fehlen Feuerlöscher und Fluchtwegepläne, die für Hotels durch die Betriebsverordnung vorgeschrieben sind, oft völlig. Ebenso werden allzu oft keinerlei gewerberechtliche oder auch jugendschutzrechtliche Vorschriften eingehalten.“ Fraglich ist weiterhin, ob Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden. Die Folgen: Einerseits geht das Modell auf Kosten von Verbrauchern und Steuerzahlern, andererseits ist eine Wettbewerbsverzerrung zu erkennen.

Wo soll man nun einchecken?

Wo soll man nun einchecken?

Alles sicherlich richtige Argumente. Und wenn ich meine Freunde, die Airbnb-Nutzer, damit konfrontiere, ernte ich Schulterzucken. „Preiswert soll es sein und ich will mitten im Leben sein“, bekomme ich die Antwort. Etablierten Systemen mit ihren Kostenstrukturen traut man scheinbar diesen Wandel nicht zu. 2014 hatte der Focus eine Umfrage in Auftrag gegeben: Im Jahr 2014 konnten sich 26 Prozent der Deutschen vorstellen, in ihrem nächsten Urlaub statt eines Hotels eine Privatunterkunft zu buchen – so eine repräsentative Erhebung des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag von Focus. Heute werden es deutlich mehr sein.
Brandl fordert: „Dieser Zweckentfremdung von Wohnraum muss entgegengesteuert werden. Denn durch diese Zweckentfremdung geht wertvoller Wohnraum verloren. Gerade in Großstädten, wo Wohnungsknappheit herrscht, ist darauf zu achten, dass der Graumarkt sich nicht als Konkurrenz zu den konzessionierten Betrieben erweist.“ Wilds Fazit: „Um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, sind für Alle, die ihre Privatwohnungen gewerblich vermieten, Regelungen einzuhalten, egal ob es sich hier um sicherheitsrechtliche oder steuerrechtliche Bestimmungen handelt. Dieser Missbrauch muss stärker kontrolliert werden, deswegen unterstützen wir ausdrücklich alle Bemühungen von Städten und Kommunen, die zur Einhaltung von Recht und Gesetz beitragen.“
Die Zahlen von Airbnb sind eindrucksvoll. Airbnb, gegründet im August 2008 mit Sitz in San Francisco, Kalifornien, führt Menschen in jeder Preisklasse in Reiseerlebnissen zusammen. „Mit unserem erstklassigen Kundenservice und einer ständig wachsenden Zahl von Nutzern ist Airbnb der einfachste Weg, mit Deinem freien Wohnraum Geld zu verdienen und ihn Millionen von Menschen vorzustellen“, heißt es auf der Website des Unternehmens. Gesamtzahl der Gäste: +60.000.000, Städte +34.000 (sogar mein Dorf in dem ich lebe, ist dabei), Schlösser +1.400 und in Länder +191
Wie ist eure Meinung zu dem Thema?