Posts Tagged ‘Nutzerdaten’

Meine Daten sind kein KI-Futter – So habe ich LinkedIn die Zustimmung verweigert

6. Oktober 2025

Ich bin ein Fan der Künstlichen Intelligenz KI, aber nicht immer und überall. Nachdem ich Meta zum Sammeln hauseigenen KI bei Facebook und Instagram abgeschaltet habe (WA nutze ich nicht), ist jetzt das Microsoft-Netzwerk Linkedin an der Reihe. Microsoft setzt bei LinkedIn eine Kombination aus Nutzerdaten, Interaktionsmustern und maschinellem Lernen ein, um seine KI-Modelle zu trainieren. Vereinfacht gesagt fließen drei Hauptquellen ein:

Profildaten und Lebensläufe
LinkedIn verfügt über mehr als 1 Milliarde Nutzerprofile weltweit. Diese enthalten strukturierte Informationen wie Ausbildung, Berufserfahrung, Fähigkeiten oder Branchenzugehörigkeit. Daraus lassen sich Modelle für Karrierewege, Skill-Matching oder Empfehlungsalgorithmen trainieren.
Interaktionsdaten
Das Verhalten der Nutzer liefert wertvolle Signale: Welche Beiträge werden gelesen, geliked oder kommentiert? Welche Jobs werden gesucht oder aufgerufen? Welche Kontakte geknüpft? Solche Daten helfen der KI, Relevanz und Interessenprofile abzuleiten.
Texte und Inhalte
Beiträge, Artikel, Nachrichten und Stellenausschreibungen auf LinkedIn dienen als Trainingsmaterial für Sprachmodelle. Damit können KI-Systeme Themen erkennen, Texte zusammenfassen oder passende Inhalte empfehlen.

Alles schön und gut, aber ich habe die KI-Sammelwut bei Linkedin abgestellt. Wer dies auch will, gehe bitte zu Einstellungen Datenschutz. MS hat den Schieberegel für Daten zur Verbesserung generativer KI aktiviert.

Ich habe hier die Zustimmung verweigert. Ich möchte nicht, dass meine Daten zum Schulen von KI-Modellen verwendet werden, um Inhalte zu erstellen.

Social Media: Rechtliche Rahmenbedingungen

4. Januar 2011

Immer wieder werde ich auf meinen Seminaren zum Thema Social Media gefragt: Auf was muss ich als Plattformbetreiber aufpassen? Welche rechtliche Rahmenbedingungen gelten denn für mich? Viel Unsicherheit ist hier zu verspüren. Ist im Internet nicht alles erlaubt? Nein, natürlich nicht.

Meinen Seminarteilnehmern gebe ich gerne einen Leitfaden des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) in die Hand. DerLeitfaden gibt zehn Tipps für Betreiber von Sozialen Netzwerken im Umgang mit Nutzerdaten.

Klar ist aber auch: Die BVDW-Richtlinien ersetzen nicht individuelle Bestimmungen einer Social Media-Plattform, sondern dienen als Grundlage. Deutschland verfügt über das weitreichendste Datenschutzrecht im europäischen Vergleich. Entsprechend unterliegen Daten von Internetnutzern  beziehungsweise Nutzern von Sozialen Netzwerken hierzulande strengen Regeln. Diese müssen von den Plattform-Betreibern umgesetzt und eingehalten werden.

Die zehn Tipps sind in der Übersicht:

1. Transparenz im Bereich Datenschutz

2. Weitergabe der Nutzerdaten

3. Eigentum der Inhalte

4. Veröffentlichung von Nutzerdaten

5. Haftung für Daten und Inhalte

6. Sicherung der Nutzerdaten

7. Werbung

8. Nutzungsbedingungen

9. Beendigung des Nutzungsverhältnisses

10. Datenschutzaudit und Zertifizierung