Posts Tagged ‘Beherbergungsbetrieb’

Eine Unsitte: Anmelden und reservieren und dann nicht erscheinen

6. August 2023

Natürlich kann es mal vorkommen, dass wegen Krankheit oder Schicksalsschlag jemand nicht zu einer Veranstaltung erscheint zu der er angemeldet ist. Aber ich habe das Gefühl, dass das Fernbleiben von einem Termin trotz verbindlicher Anmeldung und Zusage mehr und mehr einreißt.

Ich bemerke diese Unart immer mehr in meinem Umfeld und auch bei meinen eigenen Veranstaltungen. Die Plätze bei Präsenz-Veranstaltungen sind begrenzt und begehrt. Oft habe ich eine hohe Nachfrage und mehr Anmeldungen als Plätze. Und am Tage der Veranstaltung muss ich feststellen, dass einige der angemeldeten Personen nicht zu dem Termin erscheinen. Sie nehmen anderen Interessierten die Plätze weg und auch als Veranstalter sehe ich gegenüber Kooperationspartner nicht gerade vorbildlich aus. Das ärgert mich, denn es ist unkollegial und unsozial. Das sind so genannte No-shows.

No-show bezeichnet vor allem im Tourismus das Nichterscheinen Reisender trotz getätigter Buchung und ohne Ankündigung gegenüber dem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft, dem Beherbergungsbetrieb oder ähnlichen Unternehmungen.

Ich habe mal bei meinen Unternehmerfreunden herumgefragt. Sie bestätigen mir diesen Trend. Vor allem habe ich dieses Feedback aus der Gastronomie und dem Friseurhandwerk erhalten, bei letzteren zum Beispiel wenn es um hochwertige Brautfrisuren geht. Bei Gastronomen höhenwertiger Gastronomie ist es mir schon vorgekommen, dass bei der Reservierung meine Kreditkarten angeben musste und bei Nichterscheinen eine Summe eingezogen wird. Das ist vielleicht nicht kundenfreundlich, aber nur konsequent. Und: Es ist rechtlich nicht ganz einfach, wenn man es dann vor Gericht durchsetzen will. Besser vorher kassieren also später klagen. Durch eine Tischreservierung kommt kein Vertrag zustande. Bei dehoga-Bayern habe ich eine sehr gute Anleitung gefunden, die ich hier mal hinterlegt habe.

Und was mich überrascht: Auch bei Arztpraxen reißt die Unsitte ein. 70 Prozent der Arztpraxen in Deutschland haben Probleme mit Terminen, die nicht abgesagt werden. Das geht aus einer Online-Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hervor. Es sei mehr als ärgerlich, wenn Patienten Termine in Praxen buchen und diese einfach verstreichen lassen, beklagte KBV-Chef Gassen. Die Termine seien dann geblockt und stünden für andere Patienten nicht zur Verfügung. Um den Schaden für die Praxen zu begrenzen, forderte Gassen eine von den Kassen zu entrichtende Ausfallgebühr, wenn deren Versicherte Termine vereinbaren und dann nicht wahrnehmen.

Mal anders schlafen – die Alternative Airbnb

16. Juni 2016

In den sozialen Netzwerken sehe ich immer wieder Freunde auf Reisen. Sie besuchen wunderschöne Orte, entfernte Städte, faszinierende Länder. Und ich frage immer wieder nach, in welchen Hotels sie absteigen und notiere mir die Adressen, falls ich auch in die Verlegenheit komme, dorthin zu reisen. In jüngster Zeit bekomme ich immer wieder Airbnb als Antwort. Es handelt sich um den massiven Trend der Privatvermietung. Warum in teuren Hotels absteigen, wenn man preiswerter in Privatwohnungen unterkommen kann? Ein Bekannter war neulich im wunderschönen Venedig unterwegs und schlief preiswert über Airbnb, eine andere Bekannte nächtigte in Texas während South by Southwest. „Ein Hotelzimmer wäre viel, viel zu teuer und ich will mitten im Leben sein.“ Ein Programmierer aus dem Freundeskreis nächtigt in SF, um nicht die horrenden Hotelpreise zu bezahlen zu müssen.

Auf zur Reise, doch wo übernachten?

Auf zur Reise, doch wo übernachten?

Organisiert wird das alles über das Netz. Airbnb tritt dabei als Plattform auf und vermittelt zwischen Angebot und Nachfrage. Und wieder ist der Plattformgedanke da, der jetzt auch den Tourismus verändert. Nach der Revolution im Taxi-Bereich durch Uber nun die Revolution im Tourismusbereich. Die Kohle lockt in einer sich veränderten Wirtschaft. Der Wunsch, an der boomenden Tourismusbranche mitverdienen zu wollen, erreicht in immer stärkerem Ausmaß auch den privaten Wohnungsmarkt. Viele sehen darin eine lukrative Einnahmequelle, immer mehr werden Privatwohnungen an Touristen vermietet.

Bisher hab ich auf Reisen nur in Hotels übernachtet.

Bisher hab ich auf Reisen nur in Hotels übernachtet.

In touristisch attraktiven Städten wie München oder Nürnberg wächst mit ständig steigenden Übernachtungszahlen auch der „Grau-Markt“ professionell vermarkteter Ferienwohnungen und Privatapartments.
Wie reagieren nun etablierte Strukturen auf den Plattformgedanken. Im Taxi-Bereich haben die Taxifahrer gegen die neue Konkurrenz Uber mobil gemacht. Im Tourismus-Umfeld wird die Sache etwas schwieriger. Ein Berliner Gericht sieht das Verbot von Ferienwohnungen in der Hauptstadt als rechtens an. Seit Mai dürfen Vermieter nicht mehr über Airbnb, Wimdu und Co. ihre Wohnungen anbieten. Wohnungen in normalen Wohnhäusern als Ferienapartment zu vermieten, ist demnach verboten. Wer es ohne Ausnahmegenehmigung dennoch tut, riskiert bis zu 100.000 Euro Bußgeld.
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband hat mit einer Pressemitteilung reagiert. „Dadurch“, so DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl, „finden sich Wohnungsmieter, in deren Haus Wohnungen plötzlich gewerblich untervermietet werden, oft Belästigungen ausgesetzt.“ „Zudem werden in der Regel die für Beherbergungsbetriebe gültigen Sicherheits- und Hygienestandards nicht beachtet“, ergänzt Stefan Wild, Vorsitzender des Fachbereichs Hotellerie im DEHOGA Bayern, „So fehlen Feuerlöscher und Fluchtwegepläne, die für Hotels durch die Betriebsverordnung vorgeschrieben sind, oft völlig. Ebenso werden allzu oft keinerlei gewerberechtliche oder auch jugendschutzrechtliche Vorschriften eingehalten.“ Fraglich ist weiterhin, ob Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden. Die Folgen: Einerseits geht das Modell auf Kosten von Verbrauchern und Steuerzahlern, andererseits ist eine Wettbewerbsverzerrung zu erkennen.

Wo soll man nun einchecken?

Wo soll man nun einchecken?

Alles sicherlich richtige Argumente. Und wenn ich meine Freunde, die Airbnb-Nutzer, damit konfrontiere, ernte ich Schulterzucken. „Preiswert soll es sein und ich will mitten im Leben sein“, bekomme ich die Antwort. Etablierten Systemen mit ihren Kostenstrukturen traut man scheinbar diesen Wandel nicht zu. 2014 hatte der Focus eine Umfrage in Auftrag gegeben: Im Jahr 2014 konnten sich 26 Prozent der Deutschen vorstellen, in ihrem nächsten Urlaub statt eines Hotels eine Privatunterkunft zu buchen – so eine repräsentative Erhebung des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag von Focus. Heute werden es deutlich mehr sein.
Brandl fordert: „Dieser Zweckentfremdung von Wohnraum muss entgegengesteuert werden. Denn durch diese Zweckentfremdung geht wertvoller Wohnraum verloren. Gerade in Großstädten, wo Wohnungsknappheit herrscht, ist darauf zu achten, dass der Graumarkt sich nicht als Konkurrenz zu den konzessionierten Betrieben erweist.“ Wilds Fazit: „Um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, sind für Alle, die ihre Privatwohnungen gewerblich vermieten, Regelungen einzuhalten, egal ob es sich hier um sicherheitsrechtliche oder steuerrechtliche Bestimmungen handelt. Dieser Missbrauch muss stärker kontrolliert werden, deswegen unterstützen wir ausdrücklich alle Bemühungen von Städten und Kommunen, die zur Einhaltung von Recht und Gesetz beitragen.“
Die Zahlen von Airbnb sind eindrucksvoll. Airbnb, gegründet im August 2008 mit Sitz in San Francisco, Kalifornien, führt Menschen in jeder Preisklasse in Reiseerlebnissen zusammen. „Mit unserem erstklassigen Kundenservice und einer ständig wachsenden Zahl von Nutzern ist Airbnb der einfachste Weg, mit Deinem freien Wohnraum Geld zu verdienen und ihn Millionen von Menschen vorzustellen“, heißt es auf der Website des Unternehmens. Gesamtzahl der Gäste: +60.000.000, Städte +34.000 (sogar mein Dorf in dem ich lebe, ist dabei), Schlösser +1.400 und in Länder +191
Wie ist eure Meinung zu dem Thema?