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Gebrauchte eBooks dürfen nicht weiterverkauft werden – warum eigentlich?

27. Dezember 2019

Ich liebe Bücher, nein genauer: Ich liebe Inhalte – in welcher Form mir ein Inhalt dargeboten wird, ist mir in der Regel egal. Da bin ich flexibel. Ich lese Romane und Fachbücher in der Regel am Kindle, bildgewaltige Kunstbücher in der Regel aus Papier.

Der goldene Handschuh ist prima als eBook, aber weiterverkaufen darf ich ihn nicht.

Der goldene Handschuh ist prima als eBook, aber weiterverkaufen darf ich ihn nicht.

Aber ich merke, wie stark der Lobbyismus von Verlagen in unserer Gesellschaft ist. Der Europäische Gerichtshof hat unlängst geurteilt (Az. C-263/18): Gebrauchte E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden.
Ich halte mich mit einer Richterschelte zurück, aber dennoch passt so ein Urteil nicht in ein digitales Zeitalter. Anlass für diese Urteil war eine Klage der niederländischen Verlegerverbände Verlegerlobbys NUV und GAU, die gegen die niederländische Firma Tom Kabinet geklagt hatte. Diese betreibt nach Nicholas Negropontes Idee Total digital einen Marktplatz für gebrauchte E-Books. Negroponte schrieb schon 1995 in seinem Buch Total digital/being digital den für die Digitalwirtschaft wichtigen Satz „move bits, not atoms!“
Das Urteil des EuGH ist für mich ein Rückschritt in analoge Zeiten. Die Weitergabe entspreche einer öffentlichen Wiedergabe, die eine Zustimmung der Urheber voraussetzt.
Damit kann der Börsenverein des deutschen Buchhandel zum Jahresende ein Fass aufmachen und feiern. Die Entscheidung sei ein großer Erfolg, „denn sie sichert ein faires Urheberrecht“, erklärt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. Seine ausführliche Begründung: „Das Urteil ist somit ein wichtiges Zeichen für alle Rechteinhaber und Anbieter digitaler Medien und die gesamte Buch- und Kreativbranche. Es ermöglicht Verlagen und Händlern, weiter an innovativen Geschäftsmodellen mit digitalen Medien zu arbeiten, wovon letztlich die Verbraucher profitieren. Anders als physische Medien können digitale Inhalte praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt etwa für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt‘ für sie gäbe.“

Schon 2015 urteilte ein deutsches Gericht so und ich habe darüber gebloggt.
Doch leider sehe ich keine „innovativen Geschäftsmodellen mit digitalen Medien“ von denen der Lobbyist da spricht. Es ist analoges Denken in einer digitalen Welt. Ich frage mich, welche berechtigten Interessen beim Urheber verletzt werden, wenn die Lizenz einfach den Besitzer wechselt?
Ich kann auch keine Lösung anbieten, stelle aber fest: Meine gedruckten Bücher kann ich nach dem Lesen in öffentliche Bücherschränke einstellen, an Freunde verschenken oder am Flohmarkt oder Online-Marktplätzen versilbern. Bei digitalen gekauften Inhalten wie Musik, Filme, Spielen, Hörbücher und eben eBooks geht das nicht. Wenn ich diesen Content nicht mehr mag, bleibt nur das Löschen. Mit dem Kauf des E-Buches habe ich aber das Recht erstanden, es jederzeit lesen zu können. Wenn ich dieses Recht nicht mehr benötige, dann muss ich es auch verkaufen können.
Wo ist hier eine Lösung? Was ist eure Meinung?