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Lübeck – meine Suche nach dem Grab von Marianne und Anna Bachmeier

16. September 2025

Bei einem entspannten Abendessen in Lübeck mit meiner Redakteurskollegin Susanne Peyronnet von Lübecker Nachrichten kamen wir auf den Lübecker Burgtorfriedhof zu sprechen. Im Volksmund gilt man als echter Lübecker, wenn man dort Vorfahren in dritter Generation zu Grabe getragen hat. Es ist ein schöner Friedhof mit zahlreichen alten Grabstellen.

In ihrem wunderbaren Blog schreibt Susanne, dass sie das Grab von Marianne und Anna Bachmeier nicht gefunden hat. Das reizte mein journalistisches Ego und die Spürnase meiner Gattin, eine routinierte Geocacherin. Wir machten uns auf, um diese Grabstelle zu finden.

Die Älteren kennen die Geschichte: In der Nacht nach dem Abendessen beschäftigte mich der Fall Bachmeier. Die Selbstjustiz von Marianne Bachmeier, die 1981 im Gerichtssaal in Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer siebenjährigen Tochter Anna erschoss, ist einer der spektakulärsten und bis heute kontrovers diskutierten Fälle in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Wir irrten bei der Suche nach dem Grab über den wunderschönen Burgtorfriedhof. Anhand von Bildern des Grabes orientierten wir uns, vergleichen Steine und Hecken. Die KI lieferte mir Geokoordinaten, die nicht schlecht waren. Meine Gattin befragte Google und zu guter Letzt sprachen wir mit Spaziergängern der Friedhofsanlage. Und siehe da: In Kombination mit allen Quellen fanden wir die Grabstätte.

Auf dem Burgtorfriedhof in Lübeck wurde Marianne Bachmeier im Grab ihrer Tochter Anna beigesetzt. Um 2014 wurde das Grab eingeebnet. 2017 wurde es mit einer neuen Grabplatte versehen, die die Vornamen und Lebensdaten von Mutter und Tochter trägt.

Wir stehen vor der Grabstelle. Der Grabstein ist rechteckig und aus hellem Stein gefertigt. Darauf sind die beiden Namen eingraviert: Anna (1972 – 1980) und Marianne (1950 – 1996). Rechts auf dem Stein befindet sich ein ovales Porzellanbild der beiden Frauen.

Vor dem Grabstein steht eine kleine Figur, ein kleiner Zwerg und ein kleines Schild in einer Hand mit der Aufschrift „Ich vermisse Dich“. Zudem gibt es eine kleine Igel-Figur. Links daneben befindet sich ein runder Blumentopf mit grünem Bewuchs. Im Hintergrund ist dichter Efeu zu sehen, der den oberen Rand des Grabes einrahmt.

Ich erinnere mich, dass meine Eltern und ich 1981 über den Fall beim gemeinsamen Abendessen sprachen. Meine Eltern verstanden die Selbstjustiz, ich plädierte für das Gewaltmonopol des Staates. Heute als Papa von zwei Kindern schwanke ich in meiner Meinung: Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Erinnern wir uns: Am 5. Mai 1980 wurde Anna ermordet, und während des Prozesses gegen Klaus Grabowski, den Angeklagten, zog Marianne Bachmeier am dritten Verhandlungstag eine Pistole und schoss achtmal, sechs Schüsse trafen Grabowski. Die Tat war ein tiefgreifender Akt persönlicher Verzweiflung und Rache, der gesellschaftlich und juristisch auf großes Echo stieß.

Die öffentliche Meinung zu ihrer Tat war gespalten: Viele sahen in ihr das verzweifelte Handeln einer Mutter, die auf das Versagen des Rechtssystems reagierte, während andere die Notwendigkeit betonten, das staatliche Gewaltmonopol zu schützen und Selbstjustiz strikt abzulehnen. Das Gericht bewertete den Fall so, dass es die Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag im Affekt ansah und verurteilte Marianne Bachmeier zu sechs Jahren Haft, von denen sie zwei Jahre verbüßte.

Für mich steht fest: Die Selbstjustiz hier steht exemplarisch für die tiefen Spannungen zwischen persönlichem Gerechtigkeitsempfinden und dem gesetzlichen Rechtssystem. Marianne Bachmeier agierte in einem moralisch höchst belasteten Kontext, in dem sie für viele Opfer von Gewalt symbolisch handelte, aber gleichzeitig ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien begangen wurde. Sie selbst bedauerte die Tat nicht, sondern betrachtete sie als letzten Ausdruck ihrer Trauer und ihres Schutzwillens für ihre Tochter. Der Fall löste intensive Debatten darüber aus, wie Gesellschaft und Rechtstaat mit extremen Fällen von Selbstjustiz umgehen sollten und reflektiert die Grenzen des Rechtsstaats in Momenten tiefster persönlicher Katastrophe.

Bei meiner Recherche als Journalist stelle ich fest: In der medialen und gesellschaftlichen Reflektion wird Marianne Bachmeier oft als eine Frau gesehen, die den archaischen Racheinstinkt zeigt, der mit staatlicher Rechtsprechung in Konflikt steht. Ihre Tat war ein Symbol für das Versagen der Institutionen, dem Verbrechen angemessen zu begegnen, und hat das Thema Selbstjustiz bis heute im kulturellen und juristischen Diskurs lebendig gehalten. Der Fall verdeutlicht die komplexen moralischen, rechtlichen und emotionalen Facetten von Selbstjustiz, die bis heute unterschiedliche Bewertungen und starke Emotionen hervorrufen.

Es gab auch 1984 zwei Spielfilme, die die Tat thematisierten: Der Fall Bachmeier – Keine Zeit für Tränen von Hark Bohm und Annas Mutter von Burkhard Driest.

Hier noch ein paar Bilder vom Friedhof: