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Wenn selbst der Kinobesuch zum Luxus wird: Zuckersteuer trifft die Falschen

10. April 2026

Persönlich halte ich die geplante Zuckersteuer für richtig, doch ich sehe auch, dass wieder Kosten auf uns Verbraucher zukommen werden. Mich wird es an einem meiner Lieblingsorte treffen: Dem Kino.


Die geplante Zuckersteuer in Deutschland zielt nach aktuellem Stand primär auf stark gesüßte Getränke ab, weshalb feste Süßwaren im Kino wie Popcorn oder Schokolade vorerst von der direkten Abgabe verschont bleiben. Dennoch müssen sich Kinobesucher auf spürbare Preiserhöhungen beim klassischen Kino-Menü einstellen, da die unverzichtbaren Softdrinks massiv besteuert werden sollen.

Fokus auf Getränke statt fester Snacks
Die politische Debatte um eine Zuckersteuer hat im Frühjahr 2026 durch eine Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein und entsprechende GKV-Empfehlungen konkrete Formen angenommen. Es handelt sich dabei um eine reine Getränkesteuer, weshalb feste Kino-Süßwaren wie Popcorn, Nachos oder Weingummi von der Abgabe ausdrücklich ausgenommen bleiben. Allerdings sieht der Entwurf eine Altersgrenze von 16 Jahren für Energy-Drinks vor, was Kinos künftig zu unangenehmen Ausweiskontrollen an der Süßwarentheke zwingen wird.

Drastische Preisaufschläge bei Softdrinks
Die Expertenkommission empfiehlt für stark zuckerhaltige Getränke wie herkömmliche Cola eine Abgabe von 32 Cent pro Liter. Da Kinos ihre Softdrinks oft in großen Bechern von bis zu über einem Liter ausschenken, trifft diese Abgabe die margenstärkste Einnahmequelle der Kinobetreiber empfindlich. Es ist wirtschaftlich unausweichlich, dass die Lichtspielhäuser diese Mehrkosten im Einkauf an den Endverbraucher weiterreichen, was das ohnehin kostspielige Kinoerlebnis weiter verteuert. Und Kinos leben von den Snacks, denn der Erlös durch die Filme werden vom Verleih aufgefressen.

Verdeckte Preiserhöhungen durch Mischkalkulation
Besonders kritisch ist die Gefahr, dass Kinos die neue Getränkesteuer als Vorwand für eine undifferenzierte Preiserhöhung der beliebten Kombi-Menüs nutzen könnten. Obwohl zuckerfreie Getränke von der Steuer befreit sind, etablieren Betreiber in der Regel einheitliche Preise für alle Softdrinks einer Bechergröße, wodurch auch die Konsumenten von „Zero“-Produkten die Steuer indirekt mitfinanzieren würden. Letztlich droht die gesundheitspolitische Lenkungswirkung in der Kinobranche zu verpuffen, da die Konsumenten durch intransparente Preisaufschläge lediglich finanziell belastet werden, ohne das Menü-Angebot zwingend zu verändern.