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Saal 600 – Der Gerichtssaal, in dem die Welt über die Verbrechen des Nationalsozialismus erfuhr

5. März 2026

Der Saal 600 wurde 1945/46 nicht nur zum Ort eines internationalen Strafverfahrens, sondern zu einer gezielt für Öffentlichkeit umgebauten „Medien-Infrastruktur“: Die räumliche Neuordnung (u. a. gedrehte Richterbank, vergrößerte Anklagebank, Pressetribüne) und technische Einbauten (Simultandolmetschen, Tonprotokoll, Filmleinwand, Foto-/Radiofenster) machten den Gerichtssaal zugleich verhandlungsfähig und weltweit berichtsfähig. Ich hatte die Möglichkeit, ein Seminar zu den Nürnberger Prozessen durchzuführen und konnte mich ausführlich dem historischen Ort in Nürnberg widmen. Hier spürt man regelrecht Geschichte.

Im Saal liefen der Hauptkriegsverbrecherprozess vor dem Internationaler Militärgerichtshof (1945–1946) und anschließend 12 US-Nachfolgeprozesse (1946–1949); im Hauptverfahren dominierten dokumentenbasierte Beweisführung und – als Besonderheit – der gezielte Einsatz von Filmbeweisen, die auch medial ikonisch wurden. Hier der Saal als VR 360 Video


Was mich natürlich als Journalist interessierte war die mediale Berichterstattung der Prozesse. Zeitgenössische Berichterstattung war quantitativ enorm (Agenturen, Radio, Pressefotografie, Wochenschauen), organisatorisch streng gerahmt (Akkreditierung, räumliche Trennung von Presse und Publikum, Kontrolle der deutschen Medien durch Lizenzierung) und sie wirkte nachhaltig auf die Nachkriegswahrnehmung: Sie vermittelte rechtsstaatliche Verfahrensformen, blieb aber zugleich politisch gerahmt. Unter anderem waren folgende Journalisten mit dabei: Walter Cronkite arbeitete als Chefkorres-pondent für die amerikanische Nachrichtenagentur United Press, Marguerite Higgins, Korrespondentin für die New York, Yu Jevons, chinesischer Kriegsberichterstatter, John Steinbeck, 1948. Der amerikanische Schriftsteller war als Prozessbeobachter nach Nürnberg gereist, Alfred Döblin, 1950. Unter dem Pseudonym Hans Fiedeler veröffentlichte der bekannte deutsche Schriftsteller 1946 die Broschüre
„Der Nürnberger Lehrprozess“, Rebecca West, 1955. Die britische Schriftstellerin entsandte der Daily Telegraph im Jahr
1946 als Berichterstatterin nach Nürnberg, John Dos Passos, 5, Oktober 1955. Der amerikanische Schriftsteller schrieb 1945 für das US-Magazin Life über den Prozess, Erich Kästner, 1950. Für die Neue Zeitung, die in der amerikanischen Zone erschien, schrieb der deutsche Schriftsteller und Kinderbuchautor über den Prozess, Erika Mann, 1960. Die in die USA emigrierte Schriftstellerin berichtete 1945 für den Londoner Evening Standard und Ilja Ehrenburg, 1945. Unter dem Titel „Auf den Straßen Europas“ veröffentlichte der sowjetische Autor 1947 auch eine Reportage aus Nürnberg.

Saal 600 als bauliche Infrastruktur
Der Saal 600 liegt im Ostbau des Justizpalast Nürnberg in Nürnberg. Der Gebäudekomplex entstand 1909–1916 (u. a. erster Spatenstich 1909, Einweihung 1916) und war nach Kriegsende – trotz Schäden – infrastrukturell nutzbar; entscheidend für die Wahl des Ortes waren nach zeitgenössischer/amtlicher Darstellung vor allem Logistik und Sicherheit: ausreichend Platz für Personal mehrerer Nationen sowie die unmittelbare Nähe zum (Zellen‑)Gefängnis zur Sicherung und Zuführung der Gefangenen. Davon steht heute nur noch ein Teil.

Für den Prozess wurde der Saal ab Sommer/Herbst 1945 tiefgreifend umgebaut. Die Richterbank wurde um 90 Grad gedreht und vor die (aus Sicherheitsgründen geschlossenen) Fenster verlegt; Dolmetscher- und Technikplätze traten in Bereiche, die sonst richterlich bzw. publikumsbezogen genutzt wurden. Die größte räumliche Veränderung betraf den Zuschauerraum: Die Rückwand wurde entfernt, darunter gab es eine Pressetribüne mit 235 Plätzen, darüber eine Galerie für weitere 128 Besucher. Zugleich wurden in Wände Fensteröffnungen für Foto-/Filmaufnahmen und direkte Rundfunkberichte eingebaut, links im Saal Dolmetscherplätze hinter Glasscheiben und an der Stirnseite eine in die Wand eingelassene Filmleinwand mit davor platziertem Zeugenstand.

Zur Größe existieren leicht abweichende Angaben: Ein musealer Hintergrundbeitrag nennt 240 m², während spätere Berichte 246 m² ausweisen; ob dies Messdifferenzen, Umbauzustände oder Rundungen widerspiegelt, bleibt in den Quellen in Nürnberg uneinheitlich.

Hauptprozess und Nachfolgeprozesse im Saal
Der Hauptkriegsverbrecherprozess begann am 20. November 1945 im Saal 600; das Urteil wurde am 30. September/1. Oktober 1946 verkündet. In der Schlussphase hielt das Tribunal fest, dass bis dahin 403 öffentliche Sitzungen stattgefunden hatten; die Beweisaufnahme und Plädoyers endeten am 31. August 1946.
Die Richterbank setzte sich aus je einem Richter und Stellvertreter der vier Siegermächte zusammen: Sir Geoffrey Lawrence und Norman Birkett (Großbritannien), Francis Biddle und John J. Parker (USA), Henri Donnedieu de Vabres und Robert Falco (Frankreich), Iona T. Nikitschenko und Alexander F. Volchkov (Sowjetunion).

Die Chefankläger repräsentierten ebenfalls die vier Mächte: Robert H. Jackson, Roman A. Rudenko, Hartley Shawcross sowie François de Menthon (später Auguste Champetier de Ribes). Der Verfahrensstil war – auch nach Selbstauskunft einer amtlichen Dokumentation – stark von angelsächsischen Prozessformen und dem Kreuzverhör geprägt; das stellte deutsche Verteidiger vor Adaptionsprobleme und war Teil der Inszenierung rechtsstaatlicher Fairness gegenüber dem Vorwurf „Siegerjustiz“.

Die Personenanklage umfasste 24 Namen: Martin Bormann, Karl Dönitz, Hans Frank, Wilhelm Frick, Hans Fritzsche, Walther Funk, Hermann Göring, Rudolf Heß, Alfred Jodl, Ernst Kaltenbrunner, Wilhelm Keitel, Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, Robert Ley, Konstantin von Neurath, Franz von Papen, Erich Raeder, Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg, Fritz Sauckel, Hjalmar Schacht, Baldur von Schirach, Arthur Seyß-Inquart, Albert Speer und Julius Streicher. Von ihnen erschienen 21 physisch; gegen Martin Bormann wurde in Abwesenheit verhandelt, ein Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit ausgesetzt und ein Angeklagter beging vor Prozessbeginn Suizid.


Nach dem Hauptverfahren folgten 12 Nachfolgeprozesse (1946–1949) vor US-Militärtribunalen, beginnend am 9. Dezember 1946 mit dem Ärzteprozess; zwar liefen Verfahren teils auch in anderen Sälen, Saal 600 blieb jedoch das symbolische Zentrum.Hier der Rundgang durch das Museum:

Beweismittel und Medientechnik im Gerichtssaal
Die Anklage setzte in hohem Maß auf dokumentarische Beweise – der Prozess wurde in der Forschung und in archivalischer Vermittlung ausdrücklich als „Dokumentenprozess“ beschrieben. In der Urteilseröffnung wurden für das Hauptverfahren 33 Zeugen der Anklage (mündlich), 61 Entlastungszeugen sowie die Aussagen von 19 Angeklagten genannt; zusätzlich kamen umfangreiche schriftliche Beantwortungen von Befragungen hinzu.

Zum ikonischen Kern der Beweisführung wurde der Einsatz von Filmen im Gerichtssaal. Die bauliche Integration einer Leinwand und die Möglichkeit, den Saal abzudunkeln, waren ausdrücklich eingeplant. Am 29. November 1945 wurde der Film Nazi Concentration Camps im Prozess gezeigt und als Beweis eingeführt; die Holocaust-Enzyklopädie betont die Wirkung dieser Bildbeweise als (auch psychologisch) markanten Wendepunkt der Verhandlung. Der Film The Nazi Plan wurde am 11. Dezember 1945 als Beweismittel angeboten (Dokument 3054‑PS, US‑Exhibit 167) und bestand programmatisch aus deutschem Originalmaterial, u. a. Wochenschauen.

Technisch war Saal 600 zugleich Übersetzungs- und Aufzeichnungsraum. Eine Anlage der Firma IBM ermöglichte Simultanübersetzung in vier Prozesssprachen; das Signal wurde an „mehr als 400 Plätze“ verteilt und per Kopfhörer mit Wahlschalter empfangen. Gleichzeitig entstand über die Anlage ein Tonprotokoll, das bis heute zugänglich ist.

Medienberichterstattung und Öffentlichkeitsregime
Der Umbau des Saals zielte erkennbar darauf, das Verfahren als öffentliches Ereignis kontrolliert verfügbar zu machen: Die Presse saß auf einer eigenen, kapazitätsstarken Tribüne; Zusätzlich wurden Fensteröffnungen in Wände eingebaut, die Foto-/Filmaufnahmen und „direkte Rundfunkberichterstattung“ ermöglichten.

Quantitativ lässt sich der Umfang zumindest indikatorisch fassen: Eine museale Bildquelle beziffert die von Nachrichtenagenturen weltweit versandte Textmenge auf über 14  Millionen Wörter. Für die Logistik der Auslandsberichterstattung wurde in der Nähe ein Presselager eingerichtet: Das Schloss der Faber-Castell‑Gruppe in Stein diente 1945–1949 als Press Camp; dort arbeiteten „hunderte“ Reporter, die von dort aus in die Welt berichteten, einschließlich prominenter Schriftsteller und Fotografen.

Wochenschauen verbanden internationale Prozessbilder mit lokaler Kinoöffentlichkeit. Die Reihe Welt im Film berichtete regelmäßig; ein LeMO‑Eintrag zur Urteilsverkündung nennt sie als vom US‑Informationsdienst in Auftrag gegeben und belegt zugleich, dass Filmaufnahmen beim Strafmaß auf Wunsch des Tribunals unterblieben. In der sowjetischen Sphäre war die Bildpolitik anders akzentuiert: Der sowjetische Film Das Gericht der Völker rahmt den Prozess nach Programmtexten u. a. mit Bildern der Roten Armee und kombiniert Prozessgeschehen mit Kriegs- und Verbrechensbildern, also stärker „episch“ und geopolitisch als rein prozedural. Hier der Rundgang in VR 360.

Wirkung und Ikonographie
Die Verfahren in Saal 600 wurden bewusst als „Weltöffentlichkeit“ inszeniert: Eine archivalische Darstellung hält fest, die Presse habe für die Alliierten die Doppelfunktion, Strafverfolgung sichtbar zu machen und die deutsche Bevölkerung über den verbrecherischen Charakter des Nationalsozialismus aufzuklären. Zugleich zeigen Analysen der Rezeptionsgeschichte, dass mediale Prozesspräsenz in Deutschland zwar keineswegs alle Abwehrreaktionen auflöste, aber zumindest teilweise die Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens kommunizierbar machte und damit den Vorwurf „Siegerjustiz“ abschwächen konnte.

Gerade deshalb wurden Bildmotive ikonisch, die den Saal als „technisierten“ Gerichtsort zeigen: die Anklagebank in strenger Ordnung, die Kopfhörer als Symbol des viersprachigen Verfahrens, die Leinwand im Saal und die abgedunkelte Vorführung von Lagerbildern. Die Einbindung von Filmbeweisen – insbesondere die Vorführung von Nazi Concentration Camps – wurde zeitgenössisch wie historiografisch als Moment beschrieben, der die Dimension der Verbrechen unmittelbar in den Raum der juristischen Argumentation übersetzte.
Wenn möglich möchte ich das Seminar im kommenden Jahr wiederholen und inhaltlich ergänzen. Infos gibt es rechtzeitig in meinem kostenlosen Newsletter.

Lübeck – meine Suche nach dem Grab von Marianne und Anna Bachmeier

16. September 2025

Bei einem entspannten Abendessen in Lübeck mit meiner Redakteurskollegin Susanne Peyronnet von Lübecker Nachrichten kamen wir auf den Lübecker Burgtorfriedhof zu sprechen. Im Volksmund gilt man als echter Lübecker, wenn man dort Vorfahren in dritter Generation zu Grabe getragen hat. Es ist ein schöner Friedhof mit zahlreichen alten Grabstellen.

In ihrem wunderbaren Blog schreibt Susanne, dass sie das Grab von Marianne und Anna Bachmeier nicht gefunden hat. Das reizte mein journalistisches Ego und die Spürnase meiner Gattin, eine routinierte Geocacherin. Wir machten uns auf, um diese Grabstelle zu finden.

Die Älteren kennen die Geschichte: In der Nacht nach dem Abendessen beschäftigte mich der Fall Bachmeier. Die Selbstjustiz von Marianne Bachmeier, die 1981 im Gerichtssaal in Lübeck den mutmaßlichen Mörder ihrer siebenjährigen Tochter Anna erschoss, ist einer der spektakulärsten und bis heute kontrovers diskutierten Fälle in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Wir irrten bei der Suche nach dem Grab über den wunderschönen Burgtorfriedhof. Anhand von Bildern des Grabes orientierten wir uns, vergleichen Steine und Hecken. Die KI lieferte mir Geokoordinaten, die nicht schlecht waren. Meine Gattin befragte Google und zu guter Letzt sprachen wir mit Spaziergängern der Friedhofsanlage. Und siehe da: In Kombination mit allen Quellen fanden wir die Grabstätte.

Auf dem Burgtorfriedhof in Lübeck wurde Marianne Bachmeier im Grab ihrer Tochter Anna beigesetzt. Um 2014 wurde das Grab eingeebnet. 2017 wurde es mit einer neuen Grabplatte versehen, die die Vornamen und Lebensdaten von Mutter und Tochter trägt.

Wir stehen vor der Grabstelle. Der Grabstein ist rechteckig und aus hellem Stein gefertigt. Darauf sind die beiden Namen eingraviert: Anna (1972 – 1980) und Marianne (1950 – 1996). Rechts auf dem Stein befindet sich ein ovales Porzellanbild der beiden Frauen.

Vor dem Grabstein steht eine kleine Figur, ein kleiner Zwerg und ein kleines Schild in einer Hand mit der Aufschrift „Ich vermisse Dich“. Zudem gibt es eine kleine Igel-Figur. Links daneben befindet sich ein runder Blumentopf mit grünem Bewuchs. Im Hintergrund ist dichter Efeu zu sehen, der den oberen Rand des Grabes einrahmt.

Ich erinnere mich, dass meine Eltern und ich 1981 über den Fall beim gemeinsamen Abendessen sprachen. Meine Eltern verstanden die Selbstjustiz, ich plädierte für das Gewaltmonopol des Staates. Heute als Papa von zwei Kindern schwanke ich in meiner Meinung: Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Erinnern wir uns: Am 5. Mai 1980 wurde Anna ermordet, und während des Prozesses gegen Klaus Grabowski, den Angeklagten, zog Marianne Bachmeier am dritten Verhandlungstag eine Pistole und schoss achtmal, sechs Schüsse trafen Grabowski. Die Tat war ein tiefgreifender Akt persönlicher Verzweiflung und Rache, der gesellschaftlich und juristisch auf großes Echo stieß.

Die öffentliche Meinung zu ihrer Tat war gespalten: Viele sahen in ihr das verzweifelte Handeln einer Mutter, die auf das Versagen des Rechtssystems reagierte, während andere die Notwendigkeit betonten, das staatliche Gewaltmonopol zu schützen und Selbstjustiz strikt abzulehnen. Das Gericht bewertete den Fall so, dass es die Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag im Affekt ansah und verurteilte Marianne Bachmeier zu sechs Jahren Haft, von denen sie zwei Jahre verbüßte.

Für mich steht fest: Die Selbstjustiz hier steht exemplarisch für die tiefen Spannungen zwischen persönlichem Gerechtigkeitsempfinden und dem gesetzlichen Rechtssystem. Marianne Bachmeier agierte in einem moralisch höchst belasteten Kontext, in dem sie für viele Opfer von Gewalt symbolisch handelte, aber gleichzeitig ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien begangen wurde. Sie selbst bedauerte die Tat nicht, sondern betrachtete sie als letzten Ausdruck ihrer Trauer und ihres Schutzwillens für ihre Tochter. Der Fall löste intensive Debatten darüber aus, wie Gesellschaft und Rechtstaat mit extremen Fällen von Selbstjustiz umgehen sollten und reflektiert die Grenzen des Rechtsstaats in Momenten tiefster persönlicher Katastrophe.

Bei meiner Recherche als Journalist stelle ich fest: In der medialen und gesellschaftlichen Reflektion wird Marianne Bachmeier oft als eine Frau gesehen, die den archaischen Racheinstinkt zeigt, der mit staatlicher Rechtsprechung in Konflikt steht. Ihre Tat war ein Symbol für das Versagen der Institutionen, dem Verbrechen angemessen zu begegnen, und hat das Thema Selbstjustiz bis heute im kulturellen und juristischen Diskurs lebendig gehalten. Der Fall verdeutlicht die komplexen moralischen, rechtlichen und emotionalen Facetten von Selbstjustiz, die bis heute unterschiedliche Bewertungen und starke Emotionen hervorrufen.

Es gab auch 1984 zwei Spielfilme, die die Tat thematisierten: Der Fall Bachmeier – Keine Zeit für Tränen von Hark Bohm und Annas Mutter von Burkhard Driest.

Hier noch ein paar Bilder vom Friedhof: