eCommerce: Welches Zahlungsverfahren passt für Shopbetreiber?

Wie bezahlen in einem Online-Shop?

Wie bezahlen in einem Online-Shop?

Kauf auf Rechnung, via SOFORT Überweisung oder Vorkasse: Bei der Entscheidung für die offerierten Zahlarten spielen für die meisten Online-Händler die größte Kundenakzeptanz und die geringsten Risiken eine große Rolle. Drehen wir den Spieß mal um und fragen: Was rechnet sich für den Händler?
Shopbetreiber sollten bei der Wahl ihrer Zahlarten die Gesamtkosten in die Waagschale werfen. Denn sie betrachten oftmals zunächst die direkten Kosten und unterschätzen die indirekten, so der Payment-Spezialist secupay AG.
Eine 2015 von ibi research durchgeführte Studie im Online-Handel besagt, dass E-Commerce-Händler die Gesamtkosten von Bezahlverfahren unterschätzen. Dabei wurden insbesondere Folgekosten bzw. indirekte Kosten zu niedrig eingestuft. Gleichzeitig bewerteten die über 400 Befragten unter dem Strich die Vorkasse als günstigstes Zahlungsverfahren. Tatsächlich ist jedoch unter Einbezug aller Kosten die SOFORT Überweisung in den meisten Fällen mit den geringsten Ausgaben für den Betreiber verbunden – gefolgt von Vorkasse und abgesicherter Lastschrift. Die mit Abstand teuerste Zahlart stellt der Kauf auf offene Rechnung dar.
Wie gesagt: Dies gilt für den Shopbetreiber. Als Konsument würde ich niemals die SOFORT Überweisung wählen. Auf keinen Fall. Verbraucherschützer warnen vor dieser Zahlungsmethode. Neben dem Kontostand würden laut Verbraucherzentrale auch die Umsätze der vergangenen 30 Tage, der Dispokredit, die Stände anderer Konten bei der gleichen Bank oder ausgeführte und vorgemerkte Auslandsüberweisungen abgefragt.  Dies nennt das Unternehmen  Payment Network hinter SOFORT Überweisung „Kontodeckungsabfrage“. In meinem Verbraucherseminaren empfehle ich immer den Kauf auf Rechnung. Je nach Anbieter setze ich aber auch als Verbraucher PayPal und Kreditkarte ein.

Gesamtkosten: (In)direkt betrachtet
„Erfahrungsgemäß beachten E-Commerce-Händler zunächst die direkten Kosten. Zusätzlich entstehen jedoch versteckte und indirekte Kosten, die ausgerichtet auf die unterschiedlichen Bezahlverfahren erheblich variieren können“, erklärt Weber. Zu den indirekten Faktoren zählen u.a. Aufwände für Mahnwesen, Inkasso, Retouren, manuelle Nachbearbeitung und viele weitere.
Die indirekten Kosten sind in zahlreichen Fällen deutlich höher als die direkten. Insbesondere Opportunitätsaufwendungen durch Retouren oder Zahlungsausfälle beeinflussen erheblich den Ertrag eines Unternehmens. Wir sehen dies im Moment bei Zalando. Hier steigen zwar massiv die Kunden, aber die Zahlungsmoral geht bei einigen Kunden zurück. Zalando bleibt auf offenen Rechnungen sitzen. Im vergangenen Quartal hat der Händler viele Kunden gewonnen – aber auch einen Verlust von bis zu 32 Millionen Euro eingefahren.
Zudem belasten Kosten für Debitorenmanagement, Leistungsstörungen sowie Risikomanagement die Bilanz des Online-Händlers. Hans Peter Weber von secupay AG: „Es entstehen im E-Commerce-Handel jährlich bis zu einer Milliarde Euro Schaden durch Zahlungsstörungen. Diese können eine enorme Auswirkung auf die Handelsspanne haben.“

Payment-Systeme zur Kosten- und Risikominimierung
So empfiehlt die Studie von isi research die Nutzung reiner Payment-Verfahren über spezialisierte Anbieter. Denn diese Systeme sind besser auf die Anforderungen von Online-Händlern zugeschnitten und beinhalten in der Regel niedrigere indirekte Kosten. Geben Händler Zahlverfahren mit hohen Gesamtkosten an Dritt­anbieter ab, lassen sich Folgekosten minimieren und eine bessere Kostenkontrolle ist gewährleistet.
Eine zusätzliche Zahlungsgarantie über den Drittanbieter schafft für den Händler Sicherheit und Entlastung. Dies schützt vor Ausfällen und das Forderungsmanagement wird übernommen. Somit entstehen Zeit- und Kosteneinsparungen, denn der Betreiber ist nicht mehr mit der Administration, Mahnungen etc. belastet.
Zudem kann die Abwicklung über einen Payment-Spezialisten den Händler vor ungedeckten Konten, Kontenmissbrauch und Betrug – beispielsweise beim Lastschriftverfahren – bewahren. Darüber hinaus ist die Absicherung gegen Chargebacks und Kreditkartenmissbrauch gewährleistet.

Nur ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde
Über die Betrachtung aller Gesamtkosten hinaus sollten Kundenzufriedenheit, Pflegeaufwand und Abbruchquoten bei der Auswahl der Zahlverfahren berücksichtigt werden. Auch Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit sind dabei entscheidend. „Niedrige Gesamtkosten rentieren sich letztlich nur dann, wenn der Kunde seinen Kauf abschließt und nicht auf Grund des Zahlsystems oder der Unübersichtlichkeit des Onlineshops vorher abspringt. Weniger Kaufabbrüche führen letztlich zu höherem Umsatz“, erklärt Hans Peter Weber. Und da gebe ich Hans Peter Weber von secupay AG recht. Es ist wichtig, wenn ich als Shopbetreiber für mich hervorragende Zahlungsmöglichkeiten anbietet, aber was bringt es, wenn der Kunde sie nicht akzeptiert.

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Eine Antwort to “eCommerce: Welches Zahlungsverfahren passt für Shopbetreiber?”

  1. SOFORT GmbH Says:

    Hallo Herr Lange,

    vielen Dank, dass Sie sich in Ihrem Artikel mit SOFORT Überweisung auseinandersetzen.

    Gerne kläre ich, Stefanie Milcke (Mitarbeiterin der SOFORT GmbH) Sie über den tatsächlichen Status Quo auf:

    Die SOFORT GmbH, die SOFORT Überweisung betreibt, prüft in Sekundenschnelle, ob Ihr Konto den zu überweisenden Betrag abdeckt. Diese Kontodeckungsprüfung umfasst lediglich Ihren aktuellen Kontostand und den Verfügungsrahmen.
    Daneben prüft die Software, – sofern Sie in den letzten 30 Tagen mit SOFORT Überweisung gezahlt haben – ob vorausgegangene SOFORT Überweisungen aus diesem Zeitraum im Konto verbucht wurden oder nicht. Die Prüfung bezieht sich nur auf SOFORT Überweisungs-Transaktionen und nur auf das von Ihnen für die SOFORT Überweisung gewählte Konto.

    Inzwischen warnt kein Verbraucherschutz mehr, da der Grund für die Warnungen vom Bundeskartellamt als nichtig erklärt wurde. Selbst Stiftungwartentest kommentiert den eigenen Artikel „Bezahlverfahren-Vergleich 2014“ auf Nachfrage wie folgt:

    „Uns ist nicht unbekannt, dass in der Vergangenheit es so gesehen wurde, dass Nutzer gegen die AGB ihrer Bank verstoßen, wenn Sie Sofortüberweisung nutzten. Hierzu gab es sogar einen Rechtstreit. Doch bevor es zu einem Urteil kam, schaltete sich das Bundeskartellamt ein. Es vertritt die Auffassung, dass Banken-AGB, die die Nutzung von Sofortüberweisung verbieten, kartellrechtswidrig sind. Daraufhin haben sich die Banken verpflichtet, öffentlich nicht zu behaupten, dass Nutzer, die Sofortüberweisung nutzen, gegen die Banken-AGB verstoßen. Aus diesem Grund haben wir im aktuellen Artikel das nicht mehr thematisiert.“
    https://www.test.de/Bezahlen-im-Internet-Vier-Verfahren-im-Vergleich-4780064-0/

    Bitte überdenken Sie daher Ihre Beschreibung nochmals.

    Vielen Dank & viele Grüße
    S. Milcke

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