Weiterverkauf von eBooks verboten

Das Hanseatische Oberlandesgericht verbietet den Weiterverkauf von eBooks (Az.: 10 U 5/11).

Das Hanseatische Oberlandesgericht verbietet den Weiterverkauf von eBooks (Az.: 10 U 5/11).

Trotz meiner Begeisterung für digitale Medien kommt das Thema digitales Buch in Deutschland nicht richtig voran. Getreu dem Motto von Nicholas Negroponte „Don’t move Atoms, move Bytes“ aus seinem Buch Total digital müsste der Markt für digitale Bücher anziehen. Tut er auch, aber nicht bei uns. Jetzt wieder ein Rückschlag: Das Hanseatische Oberlandesgericht verbietet den Weiterverkauf von eBooks (Az.: 10 U 5/11). Mit einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 24. März 2015 wurde zum dritten Mal eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband rechtskräftig abgewiesen. Damit ist es jetzt klar: eBooks dürfen in Deutschland nicht weiterverkauft werden.
Die Konsequenz wird sein, dass eBooks sich schwerer verkaufen lassen. Gedruckte Bücher kann ich am Flohmarkt, bei eBay, bei Amazon Marketplace oder sonst wo weiterverkaufen, wenn ich sie gelesen habe, den Platz brauche oder aus welchem Grund auch immer. Dann kann ich aus dem gedruckten Buch noch ein paar Euro machen. Beim eBook geht das nicht. Ich kann das Buch löschen und das war es dann auch. In den AGB der Verlage wird der Weiterverkauf von eBooks ausgeschlossen.
Diese und andere Fragen werde ich auf meinem nächsten Seminar diskutieren. Am nächsten Wochenende habe ich wieder ein Seminar zum Thema digitale Bücher. Wer teilnehmen will, bitte Mail an mich.
Als Fan der Verbraucherzentrale hatte ich gehofft, dass sich die Verbraucherschützer gegen die Buchverlage durchsetzen würden. Dies hat nicht geklappt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband sah in dem Ausschluss des Weiterverkaufs eine Einschränkung des Verbrauchers. Zu recht, wie ich der Meinung bin. Die Verbraucherschützer hatten jeweils gegen Online-Buchhändler geklagt, die per AGB den Weiterverkauf von eBook- bzw. Hörbuch-Downloads ausschlossen. In allen drei Fällen schlossen sich die Gerichte der Position der Buchhändler an.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels dagegen jubelt. Sie werten das Urteil als Bestätigung ihrer Lobbypolitik. „Die Hamburger Entscheidung ist ein Erfolg für die gesamte Buchbranche. Zum wiederholten Mal haben sich die Richter der Position der Rechteinhaber und Anbieter von digitalen Büchern angeschlossen, dieses Mal mit besonderer Deutlichkeit. Das ist ein wichtiges Zeichen. Digitale Bücher können praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt für eBooks und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt‘ gäbe. Für Verlage und Händler wäre es unmöglich, weiter gemeinsam an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten Darunter würden letztlich vor allem die Verbraucher leiden“, sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Noch unklar ist die Entwicklung auf europäischer Ebene. Ein niederländisches Gericht hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor wenigen Tagen einen Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt, in dem es auch um die Vereinbarkeit von Verkäufen „gebrauchter“ eBooks mit europäischem Urheberrecht geht.
Jetzt mobilieren Verlage und ihr Verband ihre Lobbyisten. Beim Börsenverein heißt es: „Die Entscheidung des EuGH ist von großer Bedeutung, da sie unmittelbar auf die Rechtslage in Deutschland durchschlägt. Wir erwarten von der deutschen Bundesregierung, dass sie sich an dem EuGH-Verfahren beteiligt und klar Stellung zugunsten der Urheber von eBooks bezieht. Es wäre ein Schlag für die gesamte Kultur- und Kreativwirtschaft, wenn es gesetzlich erlaubt würde, digitale Inhalte weiterzuverkaufen.“
Ich bin gespannt, wie die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Sache sehen.

Schlagwörter: , , , , , , , , , , , , , , , ,

Kommentar verfassen - Achtung das System speichert Namen und IP-Adresse

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..