Wenn Gesellen die Gutmütigkeit ausnutzen

Freundlichkeit gegenüber Kollegen und Mitarbeiter ist eine Pflicht, doch darf man sich nicht zum Affen machen. Immer wieder höre ich von Friseuren, die einen kapitalen Fehler machen und sich die Butter vom Brot nehmen lassen. Dies kann sogar zum wirtschaftlichen Ruin führen.

Folgendes Beispiel: Da fragt eines Tages die Gesellin ihren Chef, ob er ihr nicht ein Zeugnis ausstellen könnte. Sie will sich selbstständig machen und braucht einen Nachweis, dass sie im Salon vier Jahre als Führungskraft gearbeitet hat. Außerdem verstehe man sich ja so gut und sie wolle den Salon in einer anderen Stadt eröffnen.

Hier sollte der Meister hellhörig werden. Wenn eine Gesellin, die bisher keine Führungskraft war, nun ein Zeugnis mit Führungsqualitäten braucht, dann ist Gefahr in Verzug. Wird das Zeugnis ausgestellt, so kann es vorkommen, dass die Friseurin ihren neuen Salon natürlich nicht in der nächsten Stadt eröffnet, sondern nebenan in der nächsten Straße. Hier wurde die Gutmütigkeit des Chefs ausgenutzt und die so genannte Altgesellenregelung angewandt. Damit kann sich ein Geselle selbstständig machen, wenn er mehrere Jahre als Führungskraft gearbeitet hat. Dies muss er allerdings bei einigen Handwerkskammern anhand seiner Sozialversicherungsnachweise beweisen, denn Führungskräfte verdienen mehr als gewöhnliche Gesellen.

Die Folge: Die Gesellin hat Hunger auf wirtschaftlichen Erfolg und nimmt die Kunden mit. Der Saloninhaber und ehemalige Lehrherr hat das Nachsehen und ist enttäuscht, schreit nach Hilfe. Aber man kann ihn nur sagen: Selbst schuld. Denk nach, was du da treibst. Stell dich selbst in Frage.

Fest steht: Wenn der Chef in einem Salon arbeitet, dann ist er der Chef und eine Gesellin kann kein zweiter Chef sein.

Aber: Ist die Gesellin wahrheitsgemäß eine Führungskraft, dann darf ihr das Zeugnis nicht verweigert werden. 

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