Urheberrecht und Unrechtsbewusstsein

Seit vergangener Woche wurde das deutsche Urheberecht wieder gestärkt. Das Oberlandesgericht Brandenburg verbietet Originalproduktfotos bei Ebay. Urteil (Az: 6 U 58/08). Ein Fotograf hatte geklagt, dass seine Fotos von einem Navi-Gerät von einem Ebay-Verkäufer widerrechtlich in dessen Auktion genutzt wurde. Strafe: Der Ebay-Verkäufer musste eine Unterlassungserklärung abgeben, 40 Euro Schadensersatz zahlen und 100 Euro Abmahngebühr berappen. Das sind keine großen Summen, aber dennoch eindeutig. Schaue ich in die Ebay-Auktionen, dann sehe ich sehr viel urhebergeschütztes Bildmaterial. Es ist so schön einfach, auf die Seite eines Herstellers zu geben und das Produktfoto zu verwenden. Copy & Paste. Dabei ist es doch so einfach mit dem Handy ein Produktfoto zu machen, aber aus Faulheit habe ich es auch nicht so oft gemacht (diplomatisch umschrieben). Aber Indianerehrenwort: Bei den nächsten Aktionen fotografiere ich meine Waren mit dem iPhone und lege die Aktion in iSale fürs iPhone an. Die equinux-Software wollte ich sowieso ausprobieren und ich denke, jetzt ist der richtige Zeitpunkt dafür.

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